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Wie üblich ist es mittlerweile, auch schon am ersten Krankentag eine Krankschreibung beim Chef einreichen zu müssen?

Frage Nummer 27501

Antworten (6)
Alex64
Gar nicht - das wäre (wenn allgemein gefordert) ein klarer Verstoß gegen §5 (1) EntgFG.

Das KANN aber gefordert werden, wenn gewisse Umstände (regelmäßige Fehlzeiten Montags oder Freitags z.b.) den Verdacht nahelegen, dass der AN nur blau macht.
Skorti
@starmax
Wie würde mein alter Deutschlehrer sagen: "Ist ja nett geschrieben, aber Thema verfehlt. Sechs! Setzen!
Skorti
@starmax, das mag am Horizonzt liegen.
Felix Berger
Wenige Betriebe fordern ein ärztliches Attest schon am ersten Krankheitstag. In den meisten Fällen trifft die Regelung "nach drei Tagen" zu. Ich habe einen sehr netten Chef, der gar keine sehen will, allerdings nutze ich es auch nicht aus ;-) Aber das ist wohl eher selten der Fall!!
Horsdt62
nach deutschem gesetz ist der arbeitgeber dazu berechtigt, den krankenschein zu verlangen. wenn man nicht zur arbeit kommen kann, muss man einen arzt aufsuchen. die in anderen ländern übliche dreitagesfrist ist hierzulande nicht gültig - leider, denn es würde viel arbeit vermeiden.
Jannis Schmidt
Da es drei Karenztage gibt, reicht häufig ein einfacher Anruf. Ohne den Zettel hat man im Zweifel aber keine Möglichkeit zu beweisen, dass man wirklich krank war. Es kommt vor allem auf das Arbeitsklima an, ob der Chef die Krankheit ohne Krankschreibung glaubt oder nicht. Am besten fragt man nach, wenn man sich krankmeldet.