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Gast

WIE WEREEN WÄRMEEINHEITEN ERRECHNET UND WOFÜR IST DAS GUT

Warum dürfen Genossenschaften die Gaslieferungen in Wärmeneinheiten berechnen und noch Verträge mit Lieferanten über Jahre abschließen ohne die Mieter zu fragen die dann keinen einfluss mehr auf die Preis haben
Frage Nummer 57292

Antworten (4)
hphersel
warum nicht? Das darf jeder Vermieter. Oder willst Du, dass jeder einzelne Mieter in einem Haus bestimmen soll, wo das Gas, das er selber verbraucht, herkommt? Wei soll das funktionieren? Das ist logistisch gar nicht machbar. Allerdings muss auch eine Hausverwaltung nach günsitgen Anbietern Ausschau halten.
Die Wärmeeinheiten kommen daher, dass verschiedene Gase verschieden stark konzentriert sind und/oder unterschiedliche Mengen von Wärme freisetzen. Wenn Du nur nach Kubikmetern abrechnen würdest, würdest Du auch die "Verdünnung" mitbezahlen, es wäre teuerer, weil Du von dem verdünnten Zug mehr Volumen benötigen würdest. Ähnlich wie beim E10-Benzin: der Ethanolanteil ist nicht so energiereich wie das Benzin, daher benötigst Du mehr Ethanol für die gleiche Energiemenge, was sich im pkw in einem höheren Spritverbrauch niederschlägt.
elfigy
Die Mieter eine WBG müssen Anteile besitzen. Sie sind sozusagen Mitbesitzer der Wohnanlage. Kritische Fragen zur Geschäftspolitik sollten möglichst dann bei der Mitgliederversammlung gestellt werden. Dort hat der von den Genossenschaftsmitgliedern gewählte , oder vom Aufsichtsrat bestellte Vorstand Rede und Antwort zu stehen. Eine weitere Möglichkeit ist noch, sich an den Aufsichtsrat zu wenden, wenn sie mit der Geschäftsführung nicht einverstanden sind. Wenn die Frage ganz dringend ist, könnte man auch an den Vorstand schreiben und um Aufklärung bitten. Jedenfalls brächte das mehr Aufklärung oder auch Abhilfe, als in einem Forum darüber zu räsonieren.
micle
Meist erfolgt die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung der Heizwärme über eine Zentralheizung. Die Abrechnung der Kosten muß verbrauchsabhängig erfolgen. Der WW-Verbrauch wird oft über Wasseruhren erfasst, die Heizenergie über an den HKs angebrachte Erfassungsgeräte oder Wärmemengenzähler, wobei die Wohnfläche meist auch berücksichtigt wird. Der sich ergebende Anteil an den Warmwasserkosten und an den Heizkosten wird auf die gesamten Betriebskosten der Heizungsanlage umgelegt (Brennstoff, Strom, Kaminfeger, Wartung; Wärmedienst, ...) Dabei ist es egal, ob der Gasverbrauch in m³, in Litern, in kWh oder in der Anzahl roter Eimer Berücksichtung findet. Die Summe der Betriebskosten muß auf die Kosten für die Heizungund für die Warmwasserbereitung aufgeteilt werden.. Die Teilsumme der WW-Kosten wird entsprechend den Ablesung der Warmwasseruhren aufgeteilt, wobei Summe der Ablesungen = 100%. Gleiches gilt, entsprechend der Ablesung und der Wohnfläche, für Verteilung der Heizkosten.
hphersel
@ Amos: meinst Du einPRinzip ähnliche einer Genossenschaftsbank?Ist durchausmöglich (ich weiß es nicht), aber auch da übertragen die (Mit-)Eigentümer bestimmte Aufgaben an eine Hausverwaltung, die dann im Namen der Eigentümer Verträge abschließen darf. Auch wenn diese Hausverwaltung bei Genossenschaften vielleicht einen anderen Namen hat; die Aufgabe bleibt die Gleiche...