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Gast

Wieviel Urlaub steht mir für einen Monat zu wenn ich den Monat am 6. des Monats angefangen habe ?

Frage Nummer 3000283111

Antworten (4)
ingSND
Ich bin da nicht sicher:
- erstmaliger Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht nach sechs Monaten Wartezeit
- schafft man die Wartezeit innerhalb eines Kalenderjahres nicht, dann gibt es anteiligen Jahresurlaub wird für jeden VOLLEN Monat

Nach meinem Verständnis bedeutet das:
- fängst Du in der ersten Jahreshälfte an, dann erreichst Du die Wartezeit innerhalb desselben Kalenderjahres (z.B. vom 06.04. bis 06.10.) und bekommst vollen Urlaub (abzüglich der Tage, die Du bei dem vorherigen AG eventuell schon genommen hast), Egal, an welchem Tag Du angefangen hast.
- fängst Du in der zweiten Jahreshälfte an, dann schaffst Du die Wartezeit nicht mehr. Dann gibt es anteiligen Urlaub nur für volle Monate und ein Monat, in dem Du erst am 06. angefangen hast, ist kein voller. Dafür gibt es in dem Fall gar keinen Urlaub.

Habe ich das richtig beschrieben (gibt hier ja genug Kritiker, die mich ggf korrigieren können)?
rayer
Der Kritiker sagt, im Normalfall bekommt man den rechnerischen Urlaubsanteil unabhängig ob in der ersten oder 2, Jahreshälfte für den ganzen Monat.
Die Arbeitgeber haben gerade ein gesteigertes Interesse daran, Arbeitskräfte zu bekommen und zeigen sich da kulant. Wenn nicht, sollte man das ganze Arbeitsverhältnis überdenken, der Start wäre nicht gerade positiv.
Ansonsten gibt es keine Zweifel an der Aussage von ing.
ingSND
Nun, die Fragestellung lautete nicht "was passiert normalerweise" sondern "was steht mir zu".
Ich selber hatte einmal einen neuen Job zu Anfang Januar angetreten. Der 1. war ein Freitag, dann das WE - mein erster Arbeitstag war also der 4. Januar. Darauf war auch der Arbeitsvertrag datiert. Ich war jung und brauchte das Geld, ich hatte mir nix dabei gedacht.
Am Ende des Monats fand ich auf der Gehaltsabrechnung einen Abschlag von 10%.
Ich habe dann in der Personalabteilung (mit etwas anderen Worten) gefragt, ob sie noch alle Latten am Zaun hätten.
Ich habe das Geld noch bekommen, aber aus den von Rayer beschriebenen Gründen. "Zugestanden" hätte es mir nicht.
rayer
Vergangenes lässt sich nicht ändern. Allerdings, bevor der Fragesteller auch jung ist................. Sollte er mal drüber nachdenken.