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Gast

Wird eine Führerscheinkopie von der Polizei anerkannt

Wird eine Kopie vom Führerschein bei einer Verkehrskontrolle anerkannt?
Frage Nummer 3000038025

Antworten (19)
bh_roth
Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit.
hphersel
Fahrerlaubnisverordung, §4, Satz 2:
"Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

Es ist eindeutig: Der Führerschein ist mitzuführen. Also im Original. Da steht nichts von "Eine Kopie ist ausreichend".
Gast
ich benutze seit Jahren nur noch Kopieen der Ausweise, Führerschein u.a. Seit ich zwei Mal diese neu beantragen mußte und jedes Mal bis zu 100Euro dafür zu zahlen hatte ist für mir das Bezahlen einer Ordnungswidrigkeit geringer.
Gast
hphersel - ein Rechtsanwalt meinte in einer Fernsehsendung: Sollte das Verlangen nach einem Führerschein über die normale Kontrolle hinaus gehen, ist es besser, diesen gerade nicht dabei zu haben.
Ist der Führerschein einmal eingezogen ist es schwer, solange ein Verfahren läuft, diesen wieder zurück zu erhalten. Im nach hinein darf ein Führerschein nur auf richterliche Anordnung bzw. durch Urteil eingezogen werden.
machine
Gegenfrage: Wird die Kopie einer Banknote im Handel/Bankgewerbe anerkannt?
primusinterpares
Sogar ich werde als du anerkannt.
Cordelier
Mein Perso war jetzt die Tage ein halbes Jahr abgelaufen, da bekam ich nette Post vom Amt für Bürger- und Ratservice wo ich aufgefordert wurde innerhalb einer gesetzten Frist (4 Wochen) einen neuen zu beantragen da sonst eine Ordnungsverfügung unter gleichzeitiger Androhung eines Zwangsgeldes durchgesetzt wird.
Zudem ist ein Verstoß gegen die Ausweispflicht eine Ordnungswidrigkeit die gesondert mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist meine Ausweißpflicht nicht erfüllen würde ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet werden.

Soviel zu(m) Ausweisen.
elfigy
Das hat aber jetzt nix mit eine Kopie zu tun Coredlier.
Cordelier
liebe Elfi, gewissermaßen schon, denn eine Kopie ist kein Original und kann manipuliert werden. Deshalb kann eine Führerscheinkopie auch eine Fälschung sein.

Der zweite Absatz war entscheidend, von wegen Ausweispflicht und Ordnungswidrigkeit/Bußgeld.
machine
Wollte letzt einen 30€ Schein am Bankschalter wechseln, da sagte mir der Bedienstete: "So etwas habe ich ja noch nie gesehen, diese Banknote ist eine Fälschung." Meine Antwort: "Da Sie, laut eigener Aussage, noch nie eine derartige Banknote gesehen haben, fehlt Ihnen jedwede Sachkompetenz, deren Echtheit anzuzweifeln."
Gast
1974 wurde von einem Südwestfunkreporter im hinteren Schwäbischen,in einem Dorfladen, mit einem 65 DM-Schein bezahlt und bekam das Rückgeld. War zwar für Pleiten, Pech und Pannen aber trotzdem Interessant.
Gast
Nein Amos, das war der, welcher Nerven wie Drahtseile moderiert hat. Der Pumpernickel.
Gast
Armin Dahl war doch damals auch groß in diesem Geschäft - unterstützt von Freddy Quinn
hphersel
Caro - den von Dir erwähnten Bericht kenne ich ebenfalls; das Bezahlen der Ordnungswidrigkeit ist weniger schlimm als das Hin- und Hergerenne im Fall eines zu Unrecht eingezogenen Führerscheins.

ABER ...

1) Das Nichtmitführen des Originals ist auch von Dir unbestitten eine Ordnungswidrigkeit

2) Der Fragesteller hat gefragt, ob eine Kopie anerkannt wird. Und diese Frage hat nichts damit zu tun, ob es sinnvoll ist oder nicht, den Führerschein bei sich zu haben.

Ich sehe das ähnlich wie Du: wenn ich die Kopie zeige, kostet mich das im Ernstfall zehn Euro plus eine Fahrt mit dem Original zur nächsten Wache am nächsten Tag. Das ist nervend, aber weniger nervend als die Jagd nach dem Originalpapier, wenn es mal weg ist.
machine
Damals, (aus meinen Memoiren) in unserer wilden Zeit, beschlich uns die Idee, Falschgeld zu drucken. Gesagt, getan, Maschienen, Druckfarbe, entsprechendes Papier angeschafft und fröhlich drauf los gedruckt. Ging auch sehr gut, die Drucke waren sauber, von Originalen nur durch Experten zu unterscheiden. Leider unterlief uns ein kleiner, aber essentieller Fehler, wir hatten anstatt 20€ Noten 18€ Noten gedruckt. Gutes Rad war teuer, da, wie oben angemerkt, das Ausgangsmaterial auch einer gewissen Amortisation anheim fallen sollte. Da kam einem Mitarbeiter in den Kopf, dass wir die "Fehldrucke" doch in Franken, nahe Nürnberg, da, ich möchte hierbei nicht ins Detail gehen, die dort ansässigen Bewohner, ähh ... Nun gut. Wir begaben uns auf die Reise und hielten an dem ersten Dorfladen an. Ein Mitarbeiter betrat den Laden und fragte ganz unverfänglich und joval: "Ach, könnten Sie mir bitte diesen Achtzehner wechseln?" "Selbtsverständlich," sagte die Inhaberin, "wolln's drei Sechser oder zwei Neuner?" Wir haben es danach gelassen.
bh_roth
Dann hätte ich da auch noch etwas aus der Vergangenheit: Ich bin 2 Jahre lang mit einem LKW einer am Bodensee ansässigen und in Ungarn produzierenden Firma gefahren. Also immer 3 Länder gekreuzt, 3 mal die Woche hin und zurück. Ich hatte in der ganzen Zeit nur Kopien der Fahrzeugpapiere bei mir. Die Firmeninhaber haben es darauf ankommen lassen. Besser die OW zu bezahlen, als den Ärger mit der Neubeschaffung.
Was soll ich sagen- ich hatte beinahe täglich Fahrzeugkontrollen, und immer wurde bemängelt, dass ich nicht die Original-Papiere bei mir hatte. Aber zu keiner Zeit nie gar nie nicht habe ich dafür eine Strafe bezahlt.
Allerdings hatte ich immer meinen Führerschein und die Fahrerkarte (letzteres musste ja eine Originalkarte sein, wegen dem digitalen Fahrtenschreiber) bei mir.
Deho
Eine Führerscheinkopie besagt nichts. Das Original könnte am Vortag einkassiert worden sein.
moonlady123456
Seit meiner Mutter einmal bei einem Einkaufsbummel in Mailand die Handtache gestohlen wurde und wir einen guten Teil unseres kostbaren Urlaubs auf einem italienischen Polizeirevier verbringen durften, nimmt sie keinerlei Papiere mehr im Original mit. Im Portemonaie nur die Kopien, Originale zuhause.
Sie hatte niemals Ärges deswegen.
ChristusInMe
Fahrerlaubnisverordung, §4, Satz 2:
"Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

Es ist eindeutig: Der Führerschein ist mitzuführen. Also im Original. Da steht nichts von "Eine Kopie ist ausreichend".
das ist nicht Eindeutig von Kopie oder Original mitführen . da stehe nicht von Original oder Kopie Führerschein.
im Gesetz buch stehe nirgend wo Original oder Kopie mitzuführen soll . es besser Original zu hause habe und Kopie mit zu führen usw.

Kopie ist genau so gut mit Original. sicher eben diese Sache nicht zu verliere und nicht klauen lasse. zu not habe ich auch ein Kopie von Rechnung dabei wo ich Führerschein gemacht habe als Nachweis, damit es nicht verfälsch ist. ja aber Kopie habe kein fall Hologramm zeuge wegen Sicherheit Merkmal deswege Rechnung usw.