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Gast

Wohnrecht nach Scheidung

Hallo, eine Bekannte möchte nach der Ehescheidung in der gegenwärtig, nur von ihr und gelegentlich auch besuchsweise durch ihre Töchter, bewohnten Wohnung weiter wohnen. Der Mieter ist ihr bald geschiedener Noch-Ehemann. Der Ehemann hat eine weitere behindertengerechte Wohnung, die er selbst (da Behinderter) bewohnt. Bisher hatte der Noch-Ehemann die Miete für beide Wohnungen getragen. Nach der Scheidung wird er das ganz sicher nur noch für seine gegenwärtig bewohnte Wohnung leisten. Muß die bald geschiedene Ehefrau zwingend aus der gegenwärtig von ihr bewohnten Wohnung ausziehen, wenn ihr Nochehemann im selben Mietshaus wohnt?
Kann sie in ihrer jetzigen Wohnung wohnhaft bleiben, wenn sie nach der Scheidung die Miete ect. selbst trägt? Kann ein solcher Mietvertrag nach der Scheidung auf die zukünftig Geschiedene übertragen werden? natürlich zu den zukünftig geltenden Vertragsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Frage Nummer 3000071471

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