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Gast

Wohnung vom Amt trotz Haus?

Hallo.ich habe mich seit ca 2wochen von meinem Freund getrennt. Wir haben uns letztes Jahr ein Haus finanzieren lassen.stehen beide im Grundbuch..wir haben eine 18monate alte Tochter. Ich bin zu meinen Eltern gezogen und möchte eine eigene Wohnung beziehen.mein Ex Freund möchte im Haus bleiben. Er hat auch die ganze zeit alles alleine zahlen müssen, da ich es nicht konnte.wie geht es weiter? Bezahlt das Amt mir u meiner Tochter eine Wohnung? Obwohl ich noch im Grundbuch stehe? Über antworten würde ich mich freuen. Danke
Frage Nummer 3000004919

Antworten (1)
StechusKaktus
Solange du Vermögen hast, bekommst du in diesem Land nichts. Das bedeutet, du musst zunächst das Haus, bzw. deinen Anteil, verkaufen. Bleibt etwas nach dem Abzug der Schulden übrig, musst du erst das aufbrauchen. Wenn du nichts mehr hast, fällst du in die Grundsicherung mit allen Konsequenzen.