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Gast

Wohnungskündigung

Wenn ich meine Mietwohnung kündige mit "Einschreiben mit Rückschein ", diese rechtzeitig bei der Post aufgebe (mind. 14 Tage vor Kündigungsablauf) und der Vermieter das Einschreiben nicht annimmt oder abholt. Ist die Kündigung dann trotzdem rechtsgültig zugestellt?
Danke
Frage Nummer 3000203057

Antworten (6)
dschinn
Das Zauberwort ist "Einschreiben Einwurf".
Skorti
Einwurfeinschreiben ist zwar auch gut, aber soweit mir bekannt, ist jeder verpflichtet sich um seine Post zu kümmern. Das Einschreiben mit Rückschein gilt als zugestellt, wenn der Briefträger den Empfänger nicht antrifft und die Benachrichtigung, dass ein Einschreiben vorliegt, in den Briefkasten einwirft. Die Kündigungsfrist ist somit eingehalten. Alle Belege für einen evtl. Prozess sollte man aufbewahren.
ingSND
Nein, ist sie nicht.
Es sei denn, der Vermieter musste damit rechnen (z.B., weil sie per Fax angekündigt war) und hat sie bewusst nicht abgeholt.
Und selbst dann ...

Wenn es ein beinharter ist (und das muss er eigentlich sein, wenn er das Einschreiben glatt aussitzt), dann nutz auch das Einwurfeinschreiben nichts.

Sicher ist dann nur, unter Zeugen den Brief in den Umschlag und dann den Umschlag in den Briefkasten zu werfen. Dann kann ich nachweisen, dass die Kündigung in "seinen Einflussbereich" gelangt ist.
Oder natürlich Zustellung per Gerichtsvollzieher - der nervt solange, bis er das Schreiben losgeworden ist.
Skorti
@Ing,
Was hattest du letztens geschrieben, man lernt hier immer noch was dazu.
Du hast Recht, da hat sich durchs BGH 2016 wieder was geändert. Das Einwurfeinschreiben ist doch besser als das Einschreiben mit Rückschein. Das gilt wirklich als zugestellt.
ingSND
@skorti: das Einwurfeinschreiben ist lediglich ein Beweis des ersten Anscheins. Der Nachweis besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass ein Briefumschlag in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist, er beinhaltet KEINEN Nachweis darüber, was der Briefumschlag enthalten hat.

Deswegen wird der "beinharte" Vermieter bestreiten, dass in dem Umschlag das Kündigungsschreiben lag. Unter bestimmten Bedingungen kommt er damit duch. Das war es, was ich meinte.
Tatsächlich neu war mir beim recherchieren der Frage, dass das Übergabeeinschreiben nachteilig ist. Umso besser, dass ich in aller Regel mit dem Einwurfeinschreiben arbeite. Da habe ich tatsächlich was gelernt.
Bolyeria
Nein es gilt als nicht zugestellt. All solche Dinge sollten als Einwurfeinschreiben gesendet werden, da der Postbote den Einwurf in den Briefkasten bestätigt und dann gilt es als zugestellt.