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Gast

Wohnungstüre

In meine wohnung ist eingebrochen wohnungstüre zu schaden gekommen. ich habe dieses bei meinem vermieter gemeldet aber er weigert sich eine neue wohnungstüre bereit zustellen, darf er das!?
Frage Nummer 33071

Antworten (3)
antwortomat
Versicherung?
hphersel
Simple Antwort: Die Wohnungstüre gehört zur Mietsache, und für deren Gebrauch bezahlst Du Miete. Die Türe ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch notwendig, also muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Funktion, nämlich die Wohnung abzuschließen, erhalten bleibt.
Es kommt also darauf an, wie groß der Schaden ist: einen rein kosmetischen Schaden muss er nicht ersetzen, kannst Du Deine Wohnung nicht mehr abschließen, muss er die Türe reparieren (lassen) oder, wenn das nicht möglich ist, eine neue einbauen.