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Gast

Zeitvertrag

Kann ich bei einer Firma wieder einen Zeitvertrag bekommen! Wenn ich da schon Mal ein 2 Jährigen Vertrag hatte der aus gelaufen ist , und dann über 1 Jahr wo anders war . noch Mal bei der Firma ein neuen Zeit Vertrag bekommen ?
Frage Nummer 3000288359

Antworten (4)
Vandit
Ja. Die Zeitverträge sind nicht hintereinander abgeschlossen worden.
ingSND
Wenn der erste Zeitvertrag mit einem klaren Sachgrund (z.B. Schwangerschaftsvertretung oder für die Dauer eines speziellen Projektes), von vorneherein befristet war, dann geht das, bei Bedarf auch ohne Karenzzeit in Dauerschleife.
Wenn der erste Zeitvertrag aber ohne spezielle Begründung abgeschlossen war (und Deine Frage hört sich eher in diese Richtung an), dann geht das nach meinem Verständnis gar nicht (siehe hierzu Paragraph 14 TzBfG, Satz 1 und 2).
Was Dich keinesfalls daran hindern sollte, einen solchen Vertrag zu unterschreiben!! Denn Du hast keine Nachteile dabei. Im Gegenteil: wenn ich richtig vermute und der AG dumm genug ist, Dir trotzdem einen Vertrag anzubieten, dann hast Du automatisch einen unbefristeten Vertrag.
Es gibt auch noch ein paar weitere Gründe, dass es doch erlaubt ist: Tarifverträge können es erlauben, das Alter der Firma, Dein Alter in Zusammenhang mit vorheriger Arbeitslosigkeit. Also verlass Dich nicht drauf. Aber lass nach der Unterschrift auf jeden Fall prüfen, ob Dein Vertrag vielleicht doch unbefristet geworden ist.
Vandit
Es bleibt beim Ja.
Zu finden im Internet:
War man z. B. vor einem Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt, in der Zwischenzeit aber bei einem anderen Arbeitgeber tätig und will man zu dem alten Arbeitgeber zurück, kann der alte Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten, wenn er denn einen Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG hat. Dieser Befristungsgrund muss nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Will allerdings der Arbeitnehmer eine Entfristung erreichen und erhebt vor dem Arbeitsgericht die sogenannte Entfristungsklage, da er meint, der Arbeitgeber habe sicherlich gar keinen Befristungsgrund im Sinne des Gesetzes, dann muss der Arbeitgeber seinen Befristungsgrund nicht nur genau benennen, sondern muss auch den Befristungsgrund nachweisen.
ingSND
Wir werden uns nicht einig.
Es gibt eine Reihe von möglichen Gründen für ein "Ja". Vielleicht liegt einer hier vor. Der zeitliche Abstand hat damit aber rein gar nichts zu tun. Entweder darf er sofort wieder oder nie.
Aber egal, er soll unterschreiben, wenn er ein Angebot bekommt. Er kann nur gewinnen dabei.