Zwangseinweisung – wie geht das?
Da sind zwei Schwestern die sich ganz normal gestritten haben aus Wut droht die eine Schwester die Andere dass sie diese zwangseinweisen lässt. Geht das so einfach?
Antworten (3)
Eine Zwangseinweisung muss von einem Richter verfügt werden. Der müsste sich zuvor ein Bild machen. Es sollte also nicht so einfach gehen.
Eine kurzfristige Verhaftung wäre bei Gefahr im Verzug möglich, muss aber im Nachhinein von einem Richter bestätigt werden.
Bin kein Jurist, aber wenn das jemand mit mir versuchen würde, hätte er wohl im Anschluss eine Klage wegen übler Nachrede, Verleumdung und gegebenenfalls Freiheitsberaubung am Hals.
Eine kurzfristige Verhaftung wäre bei Gefahr im Verzug möglich, muss aber im Nachhinein von einem Richter bestätigt werden.
Bin kein Jurist, aber wenn das jemand mit mir versuchen würde, hätte er wohl im Anschluss eine Klage wegen übler Nachrede, Verleumdung und gegebenenfalls Freiheitsberaubung am Hals.
Melden
Lieber gast, wen möchtest du denn ausschalten?
Zwangseinweisungen gibt es m.W. nur, wenn sich jemand suizidal verhält.
Also kommt es auf den Richter an.
Zwangseinweisungen gibt es m.W. nur, wenn sich jemand suizidal verhält.
Also kommt es auf den Richter an.
Melden
Service
Ratgeber
Ratgeber
Tools (Anzeige)