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tilleoffelmann

Unter welchen Bedingungen kann ich eine Zwangseinweisung eines Verwandten in eine mentale Institution veranlasst werden?

Frage Nummer 14776

Antworten (8)
Bellicosa
Wenn Sie mit "mentaler Institution" eine psychiatrische Klinik o.ä.meinen, lesen Sie folgendes :
Frog
Ein Psychologe wird das begutachten und entscheiden .Ganz so einfach ist das nicht.
bifu70
Und ebenfalls in Ergänzung der bereits zutreffenden Informationen der Vorredner: Da Psychiater nicht nachts durch die Städte streifen und Ausschau nach Personen halten, die sich oder andere gefährden könnten, gibt es durchaus Möglichkeiten, die richtigen Stellen auf solche Fälle aufmerksam zu machen. In vielen Städten gibt es z. B. einen Psychiatrischen Notdienst, meist an eine entsprechende Klinik angegliedert. Der kommt im Zweifel auch raus, wie ein Notarzt auch, sucht das Gespräch mit der oder dem Betroffenen und macht sich ein Bild.
bifu70
@TKKG: Dein vehementer Hinweis ist hoffentlich keine Replik auf meinen Beitrag? Ich würde mich übel missverstanden fühlen! Ich kann nicht erkennen, inwiefern das Hinweisen auf solch einen psychiatrischen Notdienst der Aufforderung gleichkommt, ihn zu missbrauchen?! Wir können aber sicherheitshalber auch die Werbung der Telefonseelsorge in öffentlichen Verkehrsmitteln überkleben, oder die Notruffunktion der Handys flachlegen, weil sie nur zu Missbrauch anstiftet. Und die simple 110 ist eh viel zu leicht zu merken, da muss dringend eine kompliziertere Nummer her.

Sorry, aber in Notlagen, und Situationen, in denen eine Zwangseinweisung in Frage kommt, sind nunmal allzu oft welche, dürfen Notdienste in Anspruch genommen werden.
SalomonNRW
@TKKG - 110 - Klugscheißer. Auch wenn der ärztliche Notruf hierüber nicht direkt zu erreichen ist, so können die grünen/blauen Kollegen meistens durchstellen und ansonsten kennen die auch die 112.

Das entartet hier aber grad mal zu einer Diskussion über den Sinn von Notrufen und weicht stark vom Thema ab. Im übrigen möchte ich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gerettet werden.
Schmitzkatte2
Normalerweise gibt es zwei Hauptgründe, um jemanden zwangsweise einweisen zu lassen: Entweder, er gefährdet sich durch sein Verhalten selbst, indem er z.B. sich bewusst Schaden zufügt oder so verwirrt ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut. Oder, er gefährdet andere, bedroht sie etc. Psychiater helfen dabei entscheidend mit und können auch einen Gerichtsbeschluss erwirken.
Felix Wagner
Du kannst es gar nicht veranlassen, aber du kannst einen Hinweis geben. Wenn die betreffende Person für sich selbst oder aber für andere Menschen ein Gefahr darstellt, dann solltest du dich an die Polizei wenden. Diese ist berechtigt weitere Wege einzuleiten und psychologische Fachleute zu schicken. Diese widerum können die Einweisung bewirken.
Muhamed Lehmann
was ich dir vorab sagen kann ist, dass eine einweisung ohne einverständnis des einzuweisenden in den meisten fällen nicht funktioniert,da es sich ja um einen groben einschnitt in ein doch sehr wichtiges grundrecht handelt.jedoch kann ich mir vorstellen, dass eine einweisung möglich ist wenn man nachweist,dass vom einzuweisenden konkrete gefahr für leib und leben ausgehen.