['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Zwangsvollstreckung | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Zwangsvollstreckung

ich habe das JobCenter zur Zahlung gem. dem Beschluss aus meinem eA aufgefordert und teilte mit, dass ich unverzüglich eine Zwangsvollstreckung einleiten werde, sollte die Frist fruchtlos verstreichen- was mit heutigem Datum geschehen ist.
Kann ich mit diesem Beschluss direkt einen GV zwecks Zwanvollstreckung aufsuchen?
Frage Nummer 47660

Antworten (1)
bh_roth
Du willst bei einem Jobcenter im Wege der Zwangsvollstreckung Gelder eintreiben?
Was heißt in dem Zusammenhang "eA"?
Generell kann eine Zwangsmaßnahme eingeleitet werden, wenn es einen sogenannten Titel gibt. Einen Titel gibt es vom Gericht. Ich weiß jetzt nicht, ob ein Beschluss, was immer das ist, das gleiche ist.
Schade, das ist mir zu wirr! Vorschlag: Geh doch mal hin zu einem GV. Wenn der sich totlacht, dann reicht dein Beschluss nicht.