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Gast

Ab wann habe ich das Anrecht in meine neue Mietwohnung einzuziehen

Guten Tag,
Ich habe eine Wohnung ab dem 01.06 gemietet. Die Wohnung liegt in einer Fußgängerzone in welcher man nur von 5-11 uhr entladen darf. Nun zu meiner Frage. Habe ich ein Anrecht darauf die Wohnung morgens zu beziehen?

Vielen Dank!!
Frage Nummer 3000122598

Antworten (11)
Opal_V2
Du hast 6 Std. Zeit. Da wirst du deinen Kram doch wohl in deine Hütte bekommen. Wo? liegt da die Problematik?
BeatDaddy
Moin Gast,

geh` doch einfach mal zu einem Rechtsanwalt oder zum Mieterschutzbund und frage dort nach Deinen Rechten und Pflichten diesbezüglich. Kann allerdings sein, daß die Geld dafür verlangen, aber so ist es nunmal im Leben. Nicht alles gibt es umsonst im Internet.
Pascha2001
Natürlich!!!!!
Ich melde mich zwar aus CH,
ABER: es ist -zumindest in EU (also auch in D) so, dass man sich auf die offiziellen Verkehrsschilder verlassen kann bzw sich darauf berufen kann!!!
(ist zwar nicht notwendig, aber wenn es Dir Sicherheit gibt, kannst Du das entsprechende Schild fotografieren).
Du musst Dich eigentlich nur an die angegebenen Zeiten halten, und gut ist's.
Opal_V2
Meint dieser gute Gast?, nein das kann es doch nicht sein mit 5-11 hüstel 17-23 Uhr? Hier gibt es alles, auch das was niemand wirklich ever für möglich gehalten hat.

Doch Freunde, Aber da steht ja nicht AM oder PM dran. Muahahahaha
Pascha2001
Hallo Opal. Ist n' Scherz oder?
Also ich hoffe doch, dass jeder weiss, daß mit 11 - 17Uhr der Mittag gemeint ist und nicht des Nächtens von 23 - 05 Uhr Morgens.....?
Sonst verliert ich doch echt die Hoffnung.....hahaha!!! Gruss an Alle Interessierte!
Pascha2001
Sorry!!!! Meinte natürlich l
Nächtens von 17 - bis 23 Uhr.
Pascha2001
Ohmanoman.....!!!!
Noch ein Fehler!
Darum nochmal richtig:
Also: 5 -11 Uhr ist morgens.
und 17 - 23 Uhr ist Abends.
Wenn es also Abends wäre, dann würde es - siehe oben - auch so stehen.
SORRY an Alle!!! (dabei war ich das ganze WE Zuhause. Hahaha....
DerDoofe
Ist jemand, der eine Wohnung beziehen will, ein Lieferant? Lieferant ist, wer eine Ware ausliefert. Darf ein Lieferant in eine ausdrücklich als Fussgängerzone ausgewiesene Straße einfahren? Nein! Es sei denn, eine amtliche Beschilderung duldet das Befahren durch Lieferanten. Lieferverkehr bedeutet, dass ein Lieferant in die Straße einfährt, dort die Ware ausliefert, um dann die Fussgängerzone unverzüglich wieder zu verlassen. Er darf nicht einmal - weil die Gelegenheit günstig ist - in einem am selben Ort befindlichen Geschäft einen Kaffee to go kaufen. Wird er erwischt, wird es teuer. Taxifahrer können ein Lied davon singen, wenn es um Patienten von Arztpraxen geht. Beide - Lieferverkehr und Taxen - werden nahezu täglich vom Ordnungsamt überwacht. Wer weder Lieferant noch Taxifahrer ist, darf reine Fussgängerzonen grundsätzlich nicht befahren. Es reicht, dass ein Fussgänger nur einen Schritt beiseite machen muss, um den Straftatbestand der Nötigung im Verkehr zu erfüllen.
Dann kommt Post vom Staatsanwalt, ein Strafbefehl über mindestens 500 €

Wenn jemand, der eine Wohnung beziehen will, kein Lieferant ist, darf er dann in eine ausdrücklich als Fussgängerzone ausgewiesene Straße einfahren? Natürlich nicht. Denn hier geht es nicht um Straßenverkehrsrecht, sondern um eine Gestattung für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Die muss beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Kostenpflichtig natürlich. Es gibt sogar Situationen, in denen man ohne das Ordnungsamt nicht - oder nur unter erheblichen Umständen - in die neue Wohnung einziehen kann: Wer in die Innenstadt eines größeren Ortes ziehen will, und in der Straße kann ohne Beschränkung geparkt werden, kommt mit dem Umzugswagen gar nicht erst in die Straße hinein. Lösung: Antrag auf ein Sondernutzungsrecht der betreffenden Straße. Dann kommen am Tag vorher die Männer vom städtischen Bauhof und stellen Schilder für ein befristetes absolutes Halteverbot auf.

Wohl dem, der auf dem Land wohnt.
Deho
Jetzt wäre es einmal interessant zu erfahren, wie denn die Leute, die in einer Fußgängerzone wohnen, dort eingezogen sind.
DerDoofe
Zwei Möglichkeiten, Deho: Auch Häuser in Fussgängerzonen haben häufig einen Hintereingang, der von einer Parallelstraße erreichbar ist. Oder wie beschrieben mit einem Antrag auf ein Sondernutzungsrecht. Beim Ordnungsamt gibt es dann einen Schein, der die Politesse beruhigt.
Deho
Danke, geht doch.