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Gast

Ab wann ist ein seit Jahrzehnten ausgeübte Zufahrt über ein privates grundstück Gewohnheitsrecht geworden?

Meine Frage:
Mein vor 1860 erbautes selbst bewohntes Haus lieg dierekt am Bürgersteig ohne Vorgarten.
Seit cirka 150 Jahre wird meine Hofeinfahrt über das Nachbargrundstück genutzt.
Kann ich mich auf sogenannte Rezesse, also zustände die vor 1900 bestanden, berufen um ein Wegerecht beim Nachbarn eintragen zu lasse, um wieder auf meinen Hof zu gelangen?
Frage Nummer 73907

Antworten (10)
elfigy
Die Frage selbst kann ich nicht beantworten. Das weiß sicher ein Anwalt, der auf Baurecht spezialisiert ist. Ich interpretiere die Frage so, dass du zur Zeit nicht in deinen Hof fahren kannst. Falls es eine Nachbarstreitigkeit ist, empfehle ich vorher besser eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Konflikte friedlich lösen bedeutet auch hinterher stressfeier damit zu leben. Hier auf die rote Schrift klicken. Darum würde ich mich an deiner Stelle zuerst bemühen. Anschriften für deine Stadt findest du im Internet. In kleinen Gemeinden macht das auch oft der Bürgermeister. Die Gerichte bieten das auch an.
JaqueLois
Nein!
./.
Wegerechte können vom Besitzer erteilt werden (befristet oder unbefristet) und müssen von Ihnen nachgewiesen werden (falls vom Besitzer in Vergangenheit erteilt).
Sie können doch nicht argumentieren, ich fahre seit Jahren (widerrechtlich und ohne Erlaubnis) über das Grundstück und habe mich nun so daran gewöhnt!
Trimmy
Das ist echt schwierig zu sagen. Also allein im Internet findet man leider keine zeitliche Angabe.
2G3G
Genau JaqueLois,
Wieso glauben die Leute wenn sie lange genug die Rechte anderer missbraucht oder ignoriert haben, das das dann Legal ist oder wird?
Somit lernt man mal wieder man muss diesen Leuten gleich am Anfang die Grenzen aufzeigen und ihnen vehement entgegentreten: "" Ey Mann, braucht du Problem? Ich dich hauen voll konkret ein in die fresse, ich schwör dir alter!"
Meyerhuber
Wenn die Hofeinfahrt auf dem Nachbargrundstück ist, ist es doch nicht DEINE Hofeinfahrt. Erst denken, dann schreiben!
elfigy
Jaquel und 2G3G ihr seid mir zwei so Herzchen. Ihr wißt gar nicht, ob da nicht früher Einigkeit bestanden hat und das Wegerecht früher so vereinbart war. Ich weiß es auch nicht. Aber ihr unterstellt einfach, dass da widerrechtlich und mißbräuchlich verfahren wurde. Da bin ich froh, dass ihr nicht meine Nachbarn seid. Wir hier lösen unsere Probleme einvernehmlich. Der Fragesteller könnte ja z.b. auch ein kleines Entgelt für die Nutzung anbieten. Das ganze kann man auch in einem privatrechtlichen Vertrag regeln, der auch die Häufigkeit benennt. Mit erstmal in die Fresse hauen kommt man bestimmt nirgendwo weiter, ausser vielleicht im Knast für die Rangordnung. Oder für den gleichen Zweck in einer Gang.
2G3G
elfigy, Entschuldigung, mea culpa. Ich verfüge nicht über Ihre Fähigkeiten aus der Frage herauszulesen, dass das vorher gütlich geregelt war, Einigkeit bestand und Wegerecht vereinbart war.
Gott sei Dank verfügten Sie über die notwendige "Betroffenheit " und Sensibilität.
Ich bereue innigst und werde zur Strafe dreimal meinen Namen tanzen.
JaqueLois
elfigy,
ich entschuldige mich auch. Es macht mich sehr betroffen, dass du nicht neben mir wohnen willst.
Ich hatte es nicht leicht in meiner Kindheit und es viel mir schwer allgemeingültige Regeln zu beachten. Dann noch Die frühen und ständig wechselnden Partnerschaften und der Alkohol haben mir den Rest gegeben. Ich habe schon Bachblüten probiert aber nur Schnupfen bekommen.
Wenn ich es mir nach deinem Einwand recht überlege hast Du und Gast recht! Ich werde ab heute auch über das Grundstück von meim Nachbarn fahren und spare somit ungefähr 200 bis 300 Meter. Danke elfiy !
elfigy
Ach ihr Süssis. Ich bin jetzt ganz gerührt über eure Betroffenheit und Reue. Leider habt ihr meinen zweiten Beitrag nur flüchtig überflogen, oder gelesen und nicht verstanden, denn da schrieb ich, dass ich es auch nicht weiß. Nur dass es möglich wäre. Ihr könnt es in einer ruhigen Stunde ja nochmal genau nachlesen. Die Frage selbst beinhaltet nur, ob der Gast sich das Wegerecht sichern kann. Ich interpretierte(ausdrücklich!) noch, dass er im Moment nicht in seinen Hof fahren kann. Ihr hingegen hattet die Fähigkeit, herauszulesen, dass widerrechtlich und willkürlich gehandelt wurde. So ergänzen wir uns doch in wundersamer Weise. Nachdem ich jetzt von Jaques schwerem Schicksal Kenntnis habe, vergebe ich euch natürlich. Jaque vielleicht solltest du mal Löwenzahn oder Usambaraveilchen rauchen. Das besänftigt und ihr müßt hier nicht auf wilde Kerle machen.
JaqueLois
Danke Schnucki!