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Gast

Kann ich jemanden der nicht im Mietvertrag steht aber schon 15 Jahre darin wohnt rauswerfen

Ich möchte meinen Lebensgefährten aus meiner Wohnung entfernen er steht nicht im Mietvertrag, und der Vermieter weiß auch nicht das er da Wohnt, jetzt beruft er sich auf Gewohnheitsrecht
Frage Nummer 3000135729

Antworten (2)
Matthew
Ein Mietvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Er kann auch durch "schlüssiges Handeln" zustande kommen.
Auch wenn das juristisch dann nicht "Gewohnheitsrecht" heißt, steht der Lebensgefährte da nicht ganz rechtlos da.
Das ist wohl ein Fall für eineN RechtanwältIn.
Skorti
Hier geht es aber nicht um einen Mietvertrag durch Schriftform oder schlüssiges Verhalten, sondern durch ein zusammen Wohnen in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

Hier gilt:
"Hat nur ein Partner den Mietvertrag abgeschlossen, ist er auch alleiniger Mieter und bleibt dies nach einer Trennung. Er kann vom anderen Partner verlangen, dass dieser auszieht. Kündigungsschutzvorschriften sind nicht anwendbar. Das Verlangen nach sofortiger Räumung kann aber dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen und deshalb unzulässig sein."

Also Frist setzen und zur Räumung auffordern. Aufgrund des Wohnungsmarktes kann es dann aber dauern. Auf die Straße setzen geht natürlich auch nicht. Es sei denn es käme zu körperlichen Gewalt.