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Gast

Alter Eigentümer verstorben- neuer Eigentümer verlangt alte Mietquittungen der letzten 3 Jahre. Darf er das?

Mein Schwiegervater hatte mir bei Geschäftsübernahme das Ladenlokal vermietet. Da wir ein gutes Verhältniss hatten wurde die Miete immer in bar ohne Quittung :-(
gezahlt. Nun ist mein Schwiegervater leider verstorben und sein Sohn (mein EX) hat das Haus geerbt. Er fordert mich jetzt auf Mietquittungen aus der Zeit 2011- 7/2013 vorzulegen. Die, wie ihm bekannt ist, nicht vorhanden sind (leider). Darf er das überhaupt?
Frage Nummer 92975

Antworten (2)
Meyerhuber
Er kann doch fordern, was er will, die Frage sollte sein, ob Du der Forderung nachkommen musst.
elfigy
Ich sehe das wie Meyerhuber. Verlangen kann er was er will.
In deinem Fall, so wie du die Lage beschreibst, frage ich mich, was dein Ex im Schilde führt. Sag ihm einfach, das ginge ihn nichts an. Es geht ihn nämlich tatsächlich nichts an. Und erwidere ihm auch nicht, dass du bar ohne Quittung bezahlt hast. Dass er das trotzdem weiß, kennt er nur vom hörensagen. Du mußt dich deinem Ex gegenüber nicht rechtfertigen.