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Marga P.

An unser Grundstück grenzt eine Wasserschutzgebiet. Wie relevant ist für uns das Wasserschutzgesetz? Wir sind da unsicher.

Frage Nummer 24672

Antworten (5)
Ingenius
Solange ihr nicht in einem Wasserschutzgebiet lebt, kann euch das egal sein. Das Schutzgebiet dürft ihr natürlich nicht verunreinigen, euer Grundstück übrigens auch nicht.
micromrco
Wasserschutzgebiete werden soweit ich weiß nach dem Wasserhaushaltsgesetz geregelt und auch in verschiedene Schutzzonen eingeteilt. Wenn ihr wirklich sicher gehen wollt, dann wendet euch mal an die hiesige Wasserversorgung bzw. an eure Gemeinde und klärt das dort ab.
SirGerd
Ein Gesetz mit diesem Namen gibt es meines Wissens nach nicht, Du meinst sicher das Wasserhaushaltsgestz. Ich denke, die Bestimmungen gelten für Euch so wie für alle, je nachdem was es für ein Schutzgebiet ist darf es nicht betreten werden. Wenn da ein Schild steht, dann ist oft ein Ansprechpartner unten rechts vermerkt, den kannst Du im Zweifelsfall kontaktieren.
Alex64
Natürlich darf ein Wasserschutzgebiet betreten werden - was soll den der Blödsinn?

Regelungen gibt es hier für das Entnehmen von Wasser und das Ausbringen wassergefähdender Stoffe. Und das kann (je nach Lage des tatsächlichen Einzugsgebietes) tatsächlich auch für angrenzende Grundstücke relevant sein - bis hin zu der Tatsache, dass keine Kompost- odeer Graslegen angelegt werden dürfen und bestimmte Dünger in eurem GArten verboten sind.
DirX
Wenn es eine Wasserschutzzone I ist, dann kann man auch in der unmittelbaren Nähe des Schutzgebietes bauen und wohnen. Bei einer Zone mit dem Titel II ist es allerdings nur erlaubt sich bis zu einer Nähe von 100 m baulich niederzulassen. Kommt jetzt natürlich darauf an, wie nah euer Grundstück an das Schutzgebiet grenzt.