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guckma

Anmeldung einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit beim Finanzamt

Hi allerseits,

ich möchte, neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit, ab und an per Honorarvertrag gerne EDV-Kurse an meiner alten Hochschule anbieten.
Reicht es aus, wenn ich den jeweiligen Honorarvertrag am Ende des Jahres mit meiner Einkommenssteuererklärung einreiche?
Hat jemand gute Internet-Links zu diesem Thema, die auch ich verstehe? :-)

Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten!

Viele Grüße
guckma
Frage Nummer 54644

Antworten (13)
elfigy
Haben sie keinen Steuerberater oder wollen sie dessen Honorar sparen? Kostenlose Hilfe in Steuerfragen bekommt man auch beim Finanzamt.
guckma
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, elfigy. Das ist wirklich sehr hilfreich. Nein, ich habe keinen Steuerberater, weil ich dafür leider zu wenig verdiene (scheint bei dir ja anders zu sein). Und nein, ich werde auch mit der Lehrtätigkeit keine tausende EUR verdienen, sondern gerade mal meine Kosten decken. Und nein, ich habe noch nicht beim Finanzamt angerufen, weil die mir beim letzten Anruf gesagt haben, man dürfe dort nicht beraten. Vielleicht hat ja ein anderer Leser hier ein Herz (und auch das nötige Hintergrundwissen), um mir tatsächlich weiter zu helfen.
guckma
Hallo ing793,
danke dir für deine Antwort und den Link. Das ist doch mal eine klare Aussage!
Und danke dir auch für den Tipp mit den Fahrtkosten!

Viele Grüße
guckma
elfigy
die Antwort des Finanzamtes bezieht sich vielleicht darauf, dass nach Steuerberatung angefragt wurde. Die Beamten dort sind zur Hilfe verpflichtet. Das heisst, sie müssen auf Fragen ausreichend Antwort geben. Dafür haben sie auch ausdrücklich Sprechzeiten.
guckma
Das wurde mir aber beim letzten Mal verwehrt, elfigy. Ich kann es ja nochmal versuchen. Danke für den Hinweis.
Deho
Hast du schon jemals eine Einkommersteuererklärung abgegeben? Falls ja, wüsstest du, dass du alle Einkünfte angeben musst, dazu gehört auch eine Kopie des Honorarvertrags. Wenn dich das intellektuell überfordern sollte, gibst du auch keine EDV-Kurse, und die Frage erübrigt sich.
Deho
@ ing793
Ach, was hat mir die Antwort von Musca gut getan, der mit seiner süditalienischen
Mentalität keine Korinthen kacken muss. Das hast du gerade verpasst.
Deho
@ ing 793
Antwort ins Nirwana, wo es Großbuchstaben gibt.: Ich habe in keinen Wald hineingerufen. Ich habe lediglich darufhingewiesen, dass alle Einnahmen in einer Steuererklärung angegeben und belegt werden müssen. Ist das falsch? Oder entspringt das deiner bekannten notorischen Widersprecheritis?
guckma
@Dara: offensichtlich hast du das Problem noch nicht gehabt.
@ing793: Danke auch noch einmal für die erweiterte Information! Das hilft mir sehr weiter!
@Allgemein: Ich bin ja auch in anderen Foren unterwegs (in denen ich eher Antworten gebe) und muss hier jetzt einmal sagen, dass ich es etwas sehr merkwürdig finde, wie hier einige (nicht alle!) miteinander umgehen. Wenn ich daran denke, wie meine Zeit im Internet begonnen hat und wie man sich zu dieser Zeit "einfach freundlich" miteinander unterhalten konnte (in den Foren ging es damals nicht um Besserwisserei und auch nicht darum, andere Menschen zurechtzuweisen!), dann frage ich mich, wieso es heute so sehr anders ist. Oder habe ich wirklich eine so dumme Frage gestellt? Und wenn ja, warum? Was ist daran dumm? Ich finde so etwas traurig.

Nichts für ungut. Ich halte mich zukünftig mit meinen Fragen zurück. Beleidigen lassen, kann ich mich auch woanders!
guckma
@Dara: das ist zwar nicht falsch, aber das hatte ich nicht gefragt!
Rocktan
1) Das Finanzamt muss auf konkrete Fragen antworten Aber nicht auf "Wie kann ich meine Steuerschuld drücken?"
2) Als Kleinunternehmer kannst du monatlich eine Umsatzsteuererklärung machen oder die Umsatzsteuer jährlich als Einkommen angeben und dort als Einkommen versteuern. Grenze ist IMHO 17500€ jährlich.
3) Bist du lehrhaft tätig, kannst du versuchen, dich als Freiberufler einstufen zu lassen. Das spart die Gewerbesteuer. Aber vorsicht" Das Finanzamt kann bei berechtigter Aberkennung drei Jahre Gewerbesteuer zurückverlangen.
4) Wenns dir hier nicht gefällt, heul doch.
Rocktan
Zum Glück ist die Wurst in der Pelle und nicht aussenrum.
Ignatius
Wer auf Honorarbasis Dienste anbietet, braucht dafür eine Steuernummer. Die bekommt man unkompliziert, wenn man zum Finanzamt geht und sagt: "Ich werde als freier Mitarbeiter arbeiten..."
Vorläufig reicht erstmal die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Buchführung. Das heißt, dass du alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben sammelst und getrennt nach Einnahmen und Ausgaben notierst. Die Differenz ist das zu versteuernde Einkommen.

ABER: Prüfe unbedingt vorher ob du selbständig als Dozent arbeiten darfst: [url=http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=deutsche%20rentenversicherung%20bund%20-%20clearingstelle%20&source=web&cd=2&ved=0CDYQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F32276%2FpublicationFile%2F19372%2FV0027.pdf&ei=9F_zULzGC5HPsgaGoYEI&usg=AFQjCNH3xfwgzDvjp2HlrwVGYOMzta220Q&bvm=bv.1357700187,d.Yms&cad=rja]Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.[/url]