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Gast

Mahngebühr vom Finanzamt

Habe entsprechend der Terminvorgabe des Finanzamtes termingerecht zum 01.10.2021 eine Vorauszahlung via onlinebanking am 01.10.2021 an das Finanzamt getätigt. Das Finanzamt schickte mir, trotz des Einzahlungs-Nachweises von 01.10.2021 der Onlinebank, Mahngebühren und meint, tja, das Geld ging erst am 03.01.2021 von der Bank beim Finanzamt ein.
Muß ich die Mahngebühren zahlen? Wie kann ich mich wehren und dies auch begründen?
Frage Nummer 3000266834

Antworten (5)
dschinn
Es macht absolut Sinn, sich mit denen anzulegen!
Wegen popeliger 2 Tage Verzug machen die so ein Fass auf.
Die spinnen wohl.....

Am Besten, du drohst denen mit zukünftiger Zahlungsverweigerung, dann sollen se mal sehen, wie se klar kommen...
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wokk
Normalerweise gibt es keinen Zeitverzug beim Online-Banking.
Das tritt nur auf, wenn deine Bank damit noch ein wenig verdienen möchte.
Die sollen sich mit deiner Bank rumschlagen!
micle
Es ist allgemein bekannt, dass, auch beim Onlinebanking, normale Überweisungsaufträge (die nicht als Sofortüberweisung ausgeführt werden sollen) je nach Bankinstitut dem Empfängerkonte meist erst ein bis zwei Arbeitstage nach Auftragserteilung gutgeschrieben werden.
Du musst dich somit weder wehren, noch etwas begründen, da du NICHT termingerecht bezahlt hast, wenn du den Überweisungsauftrag erst am Tag der Fälligkeit erteilst.
PezzeyRaus
Ich bin beeindruckt! Du überweist das Geld im Oktober und es ist 10 Monate zuvor beim Empfänger eingetroffen! Bravo! In einem solchen Fall sollte das FA sich nicht so anstellen und DIR Verzugszinsen bezahlen. In allen anderen Fällen würde ich sagen, dass du verantwortlich dafür bist, dass das Geld pünktlich beim FA eintrifft und es nicht auf die Bank schieben. Bei uns in Holland kannst beim Online-Überweisen zugucken, das dauert nur ein zwei Sekunden.
ingSND
In der Regel dauert eine Online-Überweisung einen Tag. Es kann(!) schneller gehen, wenn die Banken zusammengehören, muss aber nicht. Auch gibt es eine Art Abgabeschluss, oft gegen 14:00, gelegentlich bis 18:00. Nur was bis zu dieser Zeit eingeht, wird am gleichen Tag verarbeitet. Ansonsten fängt die Frist von einem Tag erst am nächsten Tag an. Wobei "Tag = Werktags ohne Samstag" bedeutet.

Wer also an einem Freitag, wohlmöglich am späten Nachmittag (aber das ist reine Spekulation), eine Überweisung aufgibt, der sollte damit rechnen, dass das Geld nicht vor Montag auf dem Empfängerkonto ist. Wenn es Freitag da sein soll, dann muss man Donnerstags überweisen!
Eine Zinsberechnung bis zum 03.10. ist dabei schon großzügig, denn der 03.10. war Sonn- und Feiertag, die Gutschrift ist erst am 04.10. erfolgt.