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Gast

Arbeitsrecht: Festeinstellung einklagen

Guten Tag.
Ich arbeite seit 2004 als angestellte Lehrerin an einer berufsbildenden Schule. Meine Verträge sind befristet auf max. 1 Schuljahr und werden begründet mit fehlenden Kollegen (Mutterschutz, Krankheit,,). Ich arbeite bis zu 20 Schulstunden, aktuell nur 6 Schulstunden in der Woche. Mein Abteilungsleiter hat mitgeteilt, dass ab kommenden Schulj. laut Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde keine Vertretungskräfte eingestellt werden dürfen. Macht es Sinn, auf Festeinstellung zu klagen?
Frage Nummer 57787

Antworten (1)
elfigy
Gute Frau. Als Lehrerin sollten sie aber andere Ansprechpartner für so eine Frage haben. Es gibt doch diverse Vereinigungen von Lehrern. Und es gibt auch Anwälte für Arbeitsrecht. Sogar eine Gewerkschaft gibt es. Hier bekommen sie nur Antworten von Laien ohne jede Gewährleistung. Und sie haben Glück wenn unsere Trolle ihre Frage nicht entdecken. Also sehen sie zu, daß sie sich eine kompetente Antwort besorgen.