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Gast

Arbeitsvertrag

Guten tag
Ich bin seit knapp 5 Jahren in einem Arbeitsverhältnis habe einen 40 Std Vertrag und festgehalt. In diesem Vertrag steht das ich mich im gesetzlichen Rahmen zur mehrarbeit verpflichte.
Nun hat mein arbeitgeber mir eine vertragsänderung vorgelegt In der steht das ich in der Woche Zwischen 0 und 60 Std Arbeiten könnte
Ich wollte dies nicht unterschreiben Nun sagt mein Arbeitgeber es gäbe ein neues Gesetz und wenn ich das nicht Unterschreibe würde ich kein festgehalt mehr bekommen sondern nach Stunden bezahlt werden
Ist das rechtens?
Ich hoffe mir kann jemand helfen
Frage Nummer 3000005706

Antworten (5)
Dorfdepp
Eine Groteske situation, Gastfrage Gepaart mit Absichtlicher vertauschung von groß- Und Kleinschreibung. Das ist ein alt Bekanntes muster (gääähn!)
Gast
Wie soll denn das neue Gesetz heissen?

Ich war auch mehrfach in solchen "festen" Beschäftigungsverhältnissen.
Bei mir waren es Laden- und Messebau. Ein paar Tage sehr viel zu tun, manchmal auch Wochenlang. Dann aber wieder ein, zwei oder auch drei Wochen gar nichts.
Das Geschäft ist so, der Chef ist zwingend auf flexible Mitarbeiter angewiesen.
Was aber nicht passieren darf: der Chef darf das Arbeitszeitgesetz nicht aushebeln. Auf die Art Überstundenzuschläge einsparen. Oder Mitarbeiter dadurch dazu zu bringen ein negatives Stundenkonto (drei Wochen ohne Arbeit, die letzte Woche im Monat dann 160 Std am Stück zu machen....)
Auch in solchen Fällen gilt in Deutschland noch eine gesetzliche tägliche Höchstarbeitszeit.
Ich würde spasseshalber trotzdem unterschreiben. Im Zweifel ist der Arbeitgeber nämlich dran, wenn er wirklich mal mehr als nur eine 60 Stunden-Woche ohne entsprechenden Freizeitausgleich am Stück verlangt.
Ich schaffe derzeit zwei Wochen lang je 58 Stunden, Aber danach brauche ich auch 2 freie Tage am Stück. Einer geht weg für Einkaufen, einer wird verschlafen...
Nur, ich mache das freiwillig. Und nicht für kleines Festgehalt, sondern jede Stunde wird gut bezahlt.
Gast
Ing,
"Pacta sunt servanda" gilt bei Sittenwidrigen Verträgen grundsätzlich eben nicht. Also kann man fast bedenkenlos unterschreiben, damit im Falle einer Flaute der Arbeitgeber erst mal das Festgehalt weiter zahlt.
In der Zeit kann man ja in Ruhe eine neue Stelle suchen, die bessere Konditionen bietet.
Croc
Pecunia non olet .
Gast
@Ing:
"Der aktuelle Vertrag ist zufriedenstellend..." kann ja nicht zutreffen. Zumindest der Arbeitgeber hat einen wichtigen Grund, einen anderen Vertrag anzubieten.
Insofern konntest Du Dir diese Antwort schlicht komplett ersparen, wie so manches andere auch. Du scheinst alles nur aus Arbeitnehmersicht wahrnehmen zu können. Unternehmer und Arbeitlose haben anscheinend Null Rechte bei Dir.