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Gast

Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben - Rücktritt möglich?

Hallo, ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch. Diese Woche meldete sich die Firma telefonisch bei mir, ob ich noch Interesse hätte. Bei dem Gespräch wurde mir auch das Gehalt mitgeteilt (Abrechnung auf Stundenbasis, da Teilzeit). Ich sagte telefonisch zu. 2 Tage später erhielt ich vorab per Email den Arbeitsvertrag. Das Original bekomme ich noch per Post. Im Arbeitsvertrag weicht nun jedoch der telefonisch vereinbarte Stundenlohn ab (niedriger), ebenfalls werden nur 2 Wochen Urlaub gewährt + 5 Tage Sonderurlaub. Nebentätigkeiten sind nun vorab schriftlich zu beantragen und vom AG zu gewähren (war im Gespräch nicht so). Ebenso enthält der Arbeitsvertrag einen Passus, der den AG berechtig, mich innerhalb des Betriebes oder der verschiedenen Betriebsstätten (auch weiter weg) zu versetzen. Davon war beim Gespräch nichts erwähnt worden. Ebenso folgende Klausel:
Wird das Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt ordentlich gekündigt, läuft die Kündi-gungsfrist erst mit dem vereinbarten Tag des Arbeitsbeginns.
Der Arbeitsvertrag wurde von mir noch nicht unterzeichnet.
Zwischenzeitlich hat sich noch ein anderes, besseres Angebot für mich ergeben und ich würde lieber dieses annehmen.
Frage: Wurde mit meiner telefonischen Zusage bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen, oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift wirksam und kann ich davon ohne Ärger zurücktreten?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort, da die Sache sehr eilt.
VG
Mordillio
Frage Nummer 3000003376

Antworten (10)
elfigy
Mordillio das hast du doch schon mal gefragt. Findest du die Frage und die Antworten nicht mehr? Klicke einfach in der Userliste auf meinen Namen oder den eines anderen, der dir geantwortet hat., da siehst du alle meine Antworten und auch die an dich. Da kannst du deine Frage anklicken und du hast den kompletten Tread.
Yasmine
Sehr hilfreiche Antwort elfigy ;-)

Hallo Mordillio,

wenn du diesen Vertrag noch nicht unterschrieben hast, dann ist er nach meinem Wissen noch nicht wirksam.
Aber auch ein bereits geschlossenen Arbeitsvertrages kann vor Arbeitsaufnahme gekündigt werden, wenn die Kündigung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde - ansonsten erst ab Vertragsbeginn.

Ich würde mir da keine Sorgen machen. Wenn du dir aber nicht sicher bist, dann frag einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Deine Rechtschutz, falls vorhanden übernimmt das in der Regel.
mordillo
Entschuldigung, hab die Frage versehentlich 2mal gestellt. War nicht meine Absicht.
Natürlich habe ich die Antworten. Vielen Dank auch dafür und für das rege Interesse daran.
Viele Grüße
Mordillo
Yasmine
Mach dir kein Kopf Mordillio.
User elfigy kann nichts dafür das sie so ist wie sie ist :-)
Viel Spaß noch und viele Grüße,
Yasmine
Gast
@yasemine,

so net!!!!
elfigy ist hier ein Star und ihre Antworten genügen den höchsten Standards der Netiquette. Sie hat sich unter schwierigsten Umständen hier den Respekt aller erarbeitet.
Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Grand Dame hier blöde angemacht wird!
Elfigy, sollten wir nicht ein Integrationsprogramm für Yasemine aufsetzen.
Fangen wir mit einer Stunde stillsitzen an...
Yasmine
Ist ja ein lustiger Haufen hier.
Na dann wollen wir mal stillsitzen ;-)
elfigy
Ich wollte die spitzen Bemerkungen von Yasmine eigentlich ignorieren Trolljagt. Weils mich nicht gejuckt hat. Jetzt grüble ich, welche "schwierigste Umstände" du meinst. Ich komm nicht drauf. Es stimmt, ich fechte lieber mit dem Florett, aber ich habe auch noch einen alten rostigen Säbel für den Notfall. Und für den extremen Notfall sogar eine Mistgabel. Aber gut, danke daß du für mich in die Bretsche gesprungen bist. Wir werden Yasmine mal bei der Integration beobachten, falls sie sich überhaupt integrieren will. Du kannst sie ja unter deine Fittiche nehmen.
Cordelier
Ha, Yasmine, das wird noch viel lustiger.... glaub ;-)
Gast
Elfigy,
ich beobachte die Kuhmunity seit einigen Jahren.
Es gibt nur wenige die hier bis zum Schluss sachlich bleiben und mit Argumenten arbeiten.
Ich glaube außer HPhersel und dir hatten alle mal einen Ausraster in denen sie deutliche Worte (four letter words) gebrauchten und mit allen was sie im Köcher hatten geschossen haben.
Die Frage ist nicht Florett oder Säbel, sondern der Stil die große Keule nicht auszupacken oder ausfallend zu werden
chapeau
elfigy
Ich gestehe hiermit, vor längerer Zeit ein einziges Mal das A..... wort benutzt zu haben. Das war, bevor ich erkannte, daß der Irre irre ist. Dann war das sozusagen fast noch ein Kompliment.