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mordillo

Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben - Rücktritt möglich?

Hallo, ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch. Diese Woche meldete sich die Firma telefonisch bei mir, ob ich noch Interesse hätte. Bei dem Gespräch wurde mir auch das Gehalt mitgeteilt (Abrechnung auf Stundenbasis, da Teilzeit). Ich sagte telefonisch zu. 2 Tage später erhielt ich vorab per Email den Arbeitsvertrag. Das Original bekomme ich noch per Post. Im Arbeitsvertrag weicht nun jedoch der telefonisch vereinbarte Stundenlohn ab (niedriger), ebenfalls werden nur 2 Wochen Urlaub gewährt + 5 Tage Sonderurlaub. Nebentätigkeiten sind nun vorab schriftlich zu beantragen und vom AG zu gewähren (war im Gespräch nicht so). Ebenso enthält der Arbeitsvertrag einen Passus, der den AG berechtig, mich innerhalb des Betriebes oder der verschiedenen Betriebsstätten (auch weiter weg) zu versetzen. Davon war beim Gespräch nichts erwähnt worden. Ebenso folgende Klausel:
Wird das Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt ordentlich gekündigt, läuft die Kündi-gungsfrist erst mit dem vereinbarten Tag des Arbeitsbeginns.
Der Arbeitsvertrag wurde von mir noch nicht unterzeichnet.
Zwischenzeitlich hat sich noch ein anderes, besseres Angebot für mich ergeben und ich würde lieber dieses annehmen.
Frage: Wurde mit meiner telefonischen Zusage bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen, oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift wirksam und kann ich davon ohne Ärger zurücktreten?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort, da die Sache sehr eilt.
VG
Mordillio
Frage Nummer 3000003377

Antworten (22)
elfigy
Es ist noch kein Arbeitsvertrag zustandegekommen, wenn du noch nicht unterschrieben hast. Zudem wurden in dem Schreiben die mündlichen Zusicherungen nicht eingehalten und die Bedingungen wurden einseitig erweitert. Ich würde an deiner Stelle zusehen, daß der Vertrag von dem anderen Angebot schnellstmöglich unterschrieben zustande kommt. Bis dahin würde ich den AG mit dem vorherigen Angebot noch ein wenig hinhalten. Dem zweiten Arbeitgeber kannst du ruhig ein wenig Druck zwecks Beschleunigung machen, du hättest ein weiteres Angebot, dass du absagen mußt. Das verstehen die Firmen. Also noch nicht gleich zurücktreten. Erst wenn der andere Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
bh_roth
Ich bin der selben Meinung. Zunächst ist eine Grundlage zustandegekommen. Die Firma hat dir ein mündliches Angebot unterbreitet, welchem du zugestimmt hast. Aber danach wurde dir ein neues Angebot zugeschickt, welchem du nicht zustimmen wirst. Da sich dieses neue Angebot nicht mit deiner Zusage deckt, bist du raus aus der Sache. Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
mordillo
Danke elfigy,
ich hatte mir schon den Kopf fast daran zerbrochen, weil ich auch im Internet nachforschte. Da war z.B. auch ein Fall/eine Antwort, dass auch eine mündliche Zusage bereits zu einem Arbeitsvertrag führt/führen kann.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die 1. Firma noch keine Absagen an andere Bewerber versendet hat, da die Firma doch dies sicherlich auch erst macht, wenn alles in trockenen Tüchern ist.
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag Abend.
Juttie
Der telefonische Arbeitsvertrag wäre gültig weil ein Arbeitsvertrag keine Schriftform verlangt nur Arbeitszeit, Urlaub, Stundenlohn müssen schriftlich vereinbart werden.

Da der zugeschickte Arbeitsvertrag jedoch Abweichungen hat und es anzunehmen ist das es sich hierbei um die gleiche Arbeitsstelle wie telefonisch vereinbart handelt. Kommt das Arbeitsverhältnis nicht zustande solange du nicht unterschreibst.
status-quo-fan
Ein Vertrag kommt immer nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

An der zwingenden Voraussetzung der Übereinstimmung mangelt es hier offensichtlich.

Deshalb kommt kein beide Seiten bindender Vertrag zustande.
status-quo-fan
@ing: es kommt wegen des Dissenses bezüglich verschiedener Abreden zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich kein gültiger Arbeitsvertrag nach § 611 BGB zustande.

Im Zweifel kann der potentielle Arbeitnehmer in Form zumindest einer Telefonnotiz nachweisen, dass zwischen der fernmündlichen Abrede und dem vom potentiellen Arbeitgeber zugesandten Schriftstück erhebliche Abweichungen bestehen.
Undertaker
Accidentalia negotii wäre eventuell zu beachten.
Gast
Okay. machen wir es mal ganz einfach.
Telefongespräch, mündliche Vereinbarungen. Dann schriftlicher abweichender Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber, den man nicht unterschreiben will.
Es ist kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Punkt.
Gast
@Ing,
Ich habe vermutlich schon einige male öfter den Arbeitgeber gewechselt als Du.
Mein letzter, also jetziger Arbeitgeber, hat mich sogar überrascht: nach mehreren Telefonaten und einem "Vorstellungsgespräch" in einem Düsseldorfer Hotel wurde mir ein Arbeitsvertrag zugeschickt, in dem ein Punkt sogar entgegen meiner ursprünglichen Forderung verbessert wurde.
Ich bekam nicht nur 300 Euro Mietzuschuss, wie von mir gefordert, die Firma stellte mir gleich eine Wohnung für 450 Euro. Auf Kosten der Firma.
Dann habe ich problemlos unterschrieben, und erst danach war der Arbeitsvertrag wirksam. Jetzt arbeite ich halt in/bei Barcelona.
Undertaker
@ing793 Pacta sunt servanda, ob mündlich oder in Schriftform. Das beinhaltet aber auch, daß beide Seiten die getroffenen Vereinbarungen einhalten. Ein nachträgliches Ändern der Vertragsbedingungen seitens des AG ist nicht akzeptabel und führt nach geltendem Recht zur Nichtigkeit des Vertrags. Da der Vertrag aber mündlich/telefonisch geschlossen wurde, eine eMail keinerlei Rechtsgültigkeit besitzt, die Art der Tätigkeit hier unbekannt ist usw. bleibt nur "Quod esset demonstrandum".
Mordillio kann hier nicht abschließend geholfen werden, BTW ist mir, bis auf einige spanische Firmen, auch nicht bekannt, daß Arbeitsverträge per Telefon geschlossen werden.
Undertaker
Celinski, wer so naiv und inkompetent wie Du bist, lässt sich auch auf ein Vorstellungsgespräch in einem Hotel ein.
Seriöser geht es nicht. Es bleibt dabei, Arbeit schändet nicht, Intellekt ist hinderlich. Für Dich: http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/kopf-tisch-gifd/comment-page-1/
elfigy
Ein Vertrag gilt dann nicht, wenn sich die Geschäftsgrundlage gravierend geändert hat, so wie in dem Arbeitsvertrag, der per mail geschickt wurde. Hier besonders beim Punkt Bezahlung. Das hält jeder Rechtssprechung stand. Man kann hier nicht von zwei verschiedenen Verträgen ausgehen. Grundlage der mail ist das fernmündliche Gespräch.
Nachdem mordillo ein weiteres, besseres Angebot einer anderen Firma hat, würde ich dem ersten AG auch nicht die Möglichkeit einer Nachbesserung geben. Hier ist von vorneherein das Vertrauensverhältnis gestört.
Croc
Könnte man mordillo nicht einfach in seinem Bett verhaften lassen, ihn mit Handschellen in seinem Pyjama an seinen Arbeitsplatz befördern und ihn dann durch den Fuß dort festnageln?
mordillo
@ croc
Entschuldigung, aber diese Antwort zieht meine ernst gemeinte Frage und mein Problem wirklich ins lächerliche. Ich bin dankbar für jede konstruktive Meinung, aber nicht für diese.
Croc
mordillo = wenn du nur Antworten bekommen möchtest, die dir gefallen, dann beantworte deine Fragen doch bitte selbst.
Ich entschuldige mich allerdings dafür, sollte ich deine Gefühle verletzt haben. Das war nicht meine Absicht.

Wie war das noch mit dem Keller und dem Lachen?
status-quo-fan
Croc, DU NERVST!!
Croc
status-quo-lover =
was ist daran neu?
Du kannst es nicht vertragen, dass dir eine Frau überlegen ist.
Croc
Oh, sorry, Status-Quo-Fan, ich hab deinen Nick falsch geschrieben.
Aber sei beruhigt, du nervst mich nicht.

Du bist mir egal.

marenKlett
Natürlich kannst du noch zurücktreten, kannst du übrigends auch so immer falls dir die Arbeit nicht gefällt zum Beispiel!
Laborani
-> "ob mündlich oder in Schriftform. Das beinhaltet aber auch, daß beide Seiten die getroffenen Vereinbarungen einhalten. Ein nachträgliches Ändern der Vertragsbedingungen seitens des AG ist nicht akzeptabel und führt nach geltendem Recht zur Nichtigkeit des Vertrags. Da der Vertrag aber mündlich/telefonisch geschlossen wurde, eine eMail keinerlei Rechtsgültigkeit besitzt, die Art der Tätigkeit hier unbekannt ist usw." da bin ich voll dabei. Eine Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht akzeptabel. Einem abweichenden Vertrag würde ich auch nicht zustimmen und entweder um Klärung bitten oder absagen, da es nicht mit dem Vereinbarten übereinstimmt.
mordillo
Hallo zusammen, nach reiflicher Überlegung habe ich nun die Stellt dort abgesagt. Den Vertrag habe ich nicht unterschrieben und an die Firma zurückgegeben. Ich hoffe, dass es das dann war.
Vielen Dank nochmal für die Antworten und einen schönen sonnigen Tag.
Mordillo
Croc
Lieber Mordillo,

ich nehme an, dass du einfach angerufen hast, dass du nicht zur Arbeit antanzt.
Das ist doch genau das, was ich meinte in meinem Beitrag mit dem Nagel am Arbeitsplatz.
Was glaubst du wohl, was der Mann, der dir am Telefon ein Angebot machte, mit dir jetzt macht, nachdem du seinen Antrag abgelehnt hast?
Etwa dass er dich mit Handschellen aus deinem Bett holt?

Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem neuen Job.