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Übersicht über alle Fragen

Lärmbelästigung:Wer musst Sachverhalt klären?Vermieter Mieter oder Polizei

Wir Wohnen seit 1995 in einem 5 Parteienhaus. Frage:Durch ständige Lärmbelästigungen mit Beweise:Wie Lärmprtokoll,Fotos und Zeugen und diveresen Anschreiben an die Hausverwaltung soll ich als Mieter ein privates Verfahren gegen den Mitbewohner einleiten oder die Polizei einschalten. Wie ist die Rechtskage

Wer kommt wegen der Beschwerde ständiger Lärmbelästigung auf?

Der Vermieter oder die Polizei? Ich habe mehrmals unsere Hausverwaltung wegen der oben geannte Bewschwerde angeschrieben. Leider wurde mir mitgeteilt das es Aussge gegen Aussage steht und die Hausverwaltung trotz Störbuch,Fotoaufnahmen,Zeugen und diverser Briefe diese Punkte nicht nachvollziehen können. Ich sollte doch ein privatrechtliches Verfahren Einleiten. Wie ist die Rechtsalge? Ich Wohne als Mieter seit 1995 in einem 5 Parteienhaus.