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Gast

Auflösungsvertrag

Ich beabsichtige meinen Job nach 16 Jahren zu kündigen.Es gibt immer Gründe!
Also nun habe ich 6 Monate zum Monatsende die Kündigungsfrist.
1. Wenn ich aber ab 1.März schon eine neue Stelle habe....was muss ich da schreiben?
Auflösungsvertrag oder ich weiss es nicht.
Möchte keinen unnötigen Streß und vor allem formell korrekt arbeiten.
Bitte daher um hilfreiches Wissen!
Vielen Dank
Frage Nummer 3000021691

Antworten (23)
hphersel
Suche Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da bist Du auf der sicheren Seite. Hier kannst Du beim besten Willen keine solide und rechtssichere, belastbare Auskunft erwarten.
hphersel
bei nochmaligem Nachdenken: Wie kommst Du darauf, dass Du als ArbeitGEBER eine sechsmonatige Kündigungsfrist hast? Diese Frist gilt nur für den ArbeitGEBER. Für Dich beträgt die Kündigungsfrist nach §622 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Oder habt ihr in Euem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart? In diesem Fall wäre dann zu prüfen, ob dieses Klausel gültig ist.
hphersel
sorry: ..DU als ArbeitNEHMER...
Skorti
Auch ich meine, da gab es schon Urteile, dass die Verlängerungen von Kündigungsfristen, die bei längerer Betrrebszugehörigkeiten entstehen, nicht für den Arbeitnehmer gelten, da sich dieser in einer schwächeren Position befindet und neue Artbeitsplätze für in einem 3/4-Jahr nur schwer gefunden werden können.

Aber meine, deine, unsere ... Geh zur Gewerkschaft, zu einem Anwalt ....
Gast
Geh unbedingt zu einem guten Anwalt für Arbeitsrecht, du kannst, auch wenn du selbst einen Aufhebungsvertrag anstrebt, noch jede Menge Abfindung bekommen. Das steht dir zu, meine Tochter hat das auch bekommen, obwohl sie selbst den Aufhebungsvertrag angestoßen hat und ihr Arbeitgeber sie eigentlich nicht gehen lassen wollte. Das kann aber nur ein richtig guter Anwalt aufsetzen und u.U. auch durchsetzen.
dschinn
Den Stress wirst Du eh nicht vermeiden können befürchte ich.
Kein Arbeitgeber sieht es gerne, wenn so etwas passiert.

Rechtlich: Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung!

Und Deinen Willen kannst Du jederzeit erklären, gelle...

Was soll der Arbeitgeber auch machen? Die Polizei rufen, damit die Dich zur Arbeit schicken?

Groß Mehrkosten entstehen der Firma im Prinzip dadurch auch nicht, ob nun Du bezahlst wirst oder Dein Nachfolger/in .. ist gehupft wie gesprungen.

Rein theoretisch könnten die versuchen, jemanden für teures Geld (teurer als Du) einzustellen und Dich mit den "Mehr-Kosten" (also die Differenz zwischen Deinem Lohn und dem Lohn der neuen Person) für die Zeit der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist zu belasten... dann müssten die sich aber auch Fragen stellen lassen, warum zum Beispiel bis Ende März noch kein Nachfolger gefunden wurde.. usw. usw. usw.

Mein Rat: Kündigung asap einreichen und aus die Maus.

Viel Glück im neuen Job.

dschinn
Gast
eigentlich hat ing793 schon alles geschrieben. Kündigungszeit 4Wochen beginned ab 15. oder1. des Monates.
Die 6-monatige Kündigungszeit hat nur Gültigkeit, wenn dies nach 1998 per Vertrag vereinbart wurde.

Frag mal andere im Betrieb, was die im Vertrag stehen haben. Also, die, die nach dir einen Vertrag erhalten haben.

Ich(als AG) habe 1999 einen Prozeß verloren. Bis dahin galt Kündigungsfrist, vom AN als auch von AG, zum Ende des Quartals, kündbar bis 15. des ersten Monates des Quartals..
laeuft
Typischerweise sind Arbeitsverträge so, dass auch für den Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Nach 16 Jahren gehört es sich als Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und darzulegen, dass man so schnell wie möglich "raus" möchte.
Ich würde vielleicht nicht sagen, dass du schon beim neuen AG unterschrieben hast. Bis März sollte es ja auch kein Problem sein einen Nachfolger zu bekommen. Mach es nur schnell.
Eine einvernehmliche Einigung ist immer besser als einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen, auch falls du ein gutes Arbeitszeugnis haben möchtest.
desas
Die einzig vernünftige Antwort auf diese Frage war die erste Antwort: Beraten lassen von einem Fachmann oder einer Fachfrau.

Ob die Kündigungsfrist gültig ist oder nicht, kann ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag hier niemand ordentlich beantworten.

Schließlich gibt es noch gültige (!) Tarifverträge mit beidseitig längeren Kündigungfristen.

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht führt nicht zwingend zu einem Schreiben dieses Anwalts an den Arbeitgeber.

Der Fachanwalt kann auch einer von der Gewerkschaft sein.

Mit Halbwissen ist dem Fragesteller kein Dienst erwiesen!
Gast
dann,meine ich jdenfalls, darf man keine halben Fragen stellen.
Gast
Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr will, kann der Arbeitgeber in den seltensten Fällen was dagegen machen.
Selbst wenn es kurzfristig, also fristlos, kommt. Ausnahme: Man geht für besseres Gehalt zur direkten Konkurrenz des alten Arbeitgebers.
Je nach Arbeitgeber tendiere ich aber auch dazu, im Zweifel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
iceman408
Wenn im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigungsfristen nichts vereinbart wurde, kann der Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt kündigen. Sogar am nächsten Arbeitstag. Sollte der Arbeitgeber Klage einreichen, muß er seinen entstandenen Schaden nachweisen. Dies ist aber nicht möglich, da der Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche und krankheitsbedingte Ausfalltage hat und diese durch andere Arbeitnehmer kompensiert werden müssen.
Dies ist keine Rechtsberatung und spiegelt lediglich meine persönliche Meinung wieder.
Eine Rechtsberatung darf nur durch hierzu berechtigte Personen erfolgen.
Lion-19
In diesem Blog gibt es eine Reihe abenteuerlicher Vorschläge von Leuten, die von der Praxis keine Ahnung haben und die Sie unbedingt ignorieren sollten.
Eine einzelvertragliche Kündigungsfrist von 6 Monaten (bei langjährigen, bewährten Mitarbeitern oder bei Führungskräften üblich) gilt selbstverständlich für beide Seiten. Daran kann auch ein (teurer) Anwalt nichts ändern. Das Geld wäre zum Fenster rausgeworfen.
Wenn Sie also den unterschriebenen Vertrag beim neuen AG in der Tasche haben, sollten Sie umgehend zum vertragsmäßigen Termin kündigen und gleichzeitig um eine Verkürzung der Kündigungsfrist bitten. Das Kündigungsschreiben sollten Sie aber nicht einfach kommentarlos an die Personalabteilung schicken, sondern Sie sollten in einem persönlichen Gespräch Ihrem direkten Vorgesetzten Ihre Absicht "schonend" nahebringen. Sie können nicht erwarten, dass er begeistert ist, einen guten Mitarbeiter zu verlieren. Versuchen Sie deshalb, um sein Verständnis zu werben. Anders geht es nicht. Den Begriff "Aufhebungsvertrag" sollten Sie unbedingt vermeiden. Jeder Leser, der etwas davon versteht, interpretiert das später im Lebenslauf als Rausschmiss.
Gast
Lion-19 - längere Kündigungsfrist als 4Wochen zum 15./Monatsende.
Länger war letztes Jahrtausend! ist per Gesetz bzw BGH-Urteil so geregelt.
Gast
Lion 19, was für einen Blödsinn erzählst Du da gerade? Wo hast Du den her?
Lion-19
@Huddelduddel & Celsete

Meine Erfahrungen stammen aus der Praxis - im Gegensatz zu Ihnen - von der anderen Seite des Tisches. Sie können diese einfachen Zusammenhänge aber auch bei jedem Personalberater im Internet nachlesen.
Gast
Ing, ich habe halt andere Erfahrungen. Ohne es böse zu meinen: noch kein Arbeitgeber konnte mich aufhalten, wenn ich für den nicht mehr tätig sein wollte, aus welchen Gründen auch immer. Ich bin ja kein Sklave.
Und kein Arbeitgeber wird riskieren, dass ein unzufriedener Arbeitnehmer noch Wochen- oder Monatelang zwar im Betrieb verbleibt, aber dann aus Mangel an Interesse so schlechte Arbeit abliefert, dass er Kunden vergrault.
Matthew
Ein Arbeitgeber ist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer in Bezug auf die Fristen daran interessiert, dass er einen neuen Mitarbeiter finden und einarbeiten kann, bzw. das laufende Projekte abgeschlossen oder zumindest sauber übergeben werden.
Über alles andere lässt sich in der Regel sehr stressfrei reden. Also erst mal entspannen.
Daneben würde ich, wenn ich mich unsicher fühle natürlich die Beratung und Begleitung von jemandem suchen, der sich auskennt, also Betriebsrat oder Anwalt.
Aber Ball flach halten und keine offenen Türen einrennen, Kündigungsfristen dienen in erster Linie dem Schutz von Arbeitnehmern. Ein Arbeitgeber pocht darauf normalerweise nur dann, wenn ihm ein Projekt den Bach runter zu gehen droht.
Gast
Ing,
Zuerst einmal folgendes: Ich bin professionell genug, nicht einfach den Hammer weg zu werfen und einfach zu gehen.
Auch ich mache meine aktuelle Arbeit erst mal fertig. Auch wenn es böse Differenzen gegeben hat.
Und, wenn Du "meinen" letzten Fall gelesen hast, dann hast Du wohl auch registriert, dass der AG Pfusch von mir verlangt hat. Ich habe die letzte Baustelle zwar fertig gemacht, aber ordentlich. In Konsequenz für den Arbeitgeber also: zu langsam, dafür aber ohne Pfusch.
Der Arbeitgeber hat von sich aus einer sehr schnellen kurzfristigen Kündigung zugestimmt. Zumal der ja auch wusste, dass er eh Insolvent ist und keine Gehälter mehr zahlen konnte.
Also wo ist Dein Problem damit?
Übrigens: es gibt auch Arbeitnehmer, die sich vergeblich bemühen eine Arbeit ordentlich zu machen und diese Arbeit dann des öfteren umsonst ist.
Ich gehöre eher zum Typus, dass ich nicht umsonst arbeite, aber auch nicht kostenlos.
Cordelier
Wir haben mal in einer Pharmafima am Bodensee im Reinraum eine Vakuumtrocknungskammer für Medikamente aufgebaut obwohl jeder wusste das die niemals in Betrieb geht.
Gast
Coredlier - aber am BER bist du nicht schuld?
Cordelier
Nö, damit hab ich nix zu tun.
Gast
Coredlier -Beweis?