['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Alle Fragen zum Thema Kündigungsfrist | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Alle Beiträge zum Thema: Kündigungsfrist

Wie lautet die rechtliche Formulierung der Kündigungsklausel in einem befristeten Mietvertrag ?

Ich möchte mein Zimmer für 2 Monate vermieten und mache mir bisschen Sorgen, dass der Untermieter seine Meinung nach dem Unterschreiben oder im ersten Monat ändert. Deshalb möchte ich alles im befristeten Mietvertrag rechtlich formulieren, damit der wirksam und rechtsgültig wird

Wie lange ist die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit

Mein Arbeitnehmer möchte kündigen, da ich 5 Monate im Krankenhaus war ist er der Meinung das der Betrieb keine Zukunft hat und er nun Bedingungen stellen kann die ich nicht erfüllen kann.Er möchte ein Firmenfahrzeug für sich das er mit nach hause nehmen kann.Seit 25 Jahren existiert der Betrieb und die Fahrzeuge wurden immer im Betrieb geparkt welches ich nicht ändern möchte, sonst könnten die anderen 3 Arbeitnehmer auch ein Fahrzeug beanspruchen.

Kündigungsfrist

Ich wohne in dem Haushalt 2012 .2017 bin ich in eine andere Wohnung umgezogen im gleichen Haus. Im Mietvertrag steht drin dass ich wenn ich 5 Jahre in der Wohnung wohne eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe. Ich habe aber als ich in die Wohnung 2017 gezogen bin einen neuen Vertrag gekriegt mit neuen Datum von 2017 . Habe ich jetzt sechs Monate Kündigungsfrist für die Wohnung weil ich da ja erst seit 2017 drin wohne gelten diese sechs Monate auch wenn es im gleichen Haus . Bei dem Vertrag steht der nur drin dass wenn ich fünf Jahre in der Wohnung bin.

Kündigungsverbot vor Antritt der Tätigkeit?

Inwiefern muss in einem Arbeitsvertrag das Kündigungsverbot vor Arbeitsbeginn bzw -antritt geschildert sein damit es rechtskräftig ist ? Reicht ein einzelner Satz unter dem Paragraphen des Kündigungsrecht aus ? zum Beispiel: " Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen."

Kündigungsfrist nach 16 Jahren Betriebszughörigkeit

Hallo, ich möchte kündigen und in meinem Arbeitsvertrag ist folgender Satz vermerkt. "Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen". Was heißt das für mich als Arbeitnehmer der 16 Jahre in der Firma ist? Bin ich jetzt genauso wie der Arbeitgeber verpflichtet noch ein halbes Jahr in der Firma zu bleiben? Vielen Dank für eine Antwort bereits jetzt. DK

Mieter ohne Mietvertrag

Ich habe mich mit einer mit Studentin zusammen geschlossen und mieten zusammen eine Wohnung über ihren Namen. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben aber mündlich waren 3 Jahre mietzeit abgesprochen. Sie möchte jetzt das ich ausziehe und gibt mir 3 Monate Kündigungsfrist. Ich habe jetzt etwas neues gefunden, könnte also schon vorher raus. Jetzt möchte Sie mir aber nen Strich durch die Rechnung machen und sagt ich muss bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Kann ich jetzt einfach raus und aufhören Miete zu zahlen oder kann die das so durchziehen?

Kündigung im Beschäftigungsverbot

Seit 14 Jahren arbeite ich in der selben Firma. Seit Anfang des Jahres bin ich auf Grund meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Heute am 16.5. Habe ich telefonisch erfahren das meine Kündigung zum 31.5. per Post unterwegs ist da die Firma zu Ende Mai aufgelöst wird. Darf ich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und dann noch im Beschäftigungsverbot gekündigt werden? An wen muss ich mich wenden, ans Arbeitsamt obgleich ich nicht vermittelbar bin?

Bereits beim AG gekündigt - nun neues Angebot - kann eine neue Kündigung abgegeben werden?

Hallo, ich hoffe auf Hilfe!!! Ich habe am 06.04. zum 15.07. gekündigt. Die Kündigung erfolgte aus persönlichen Gründen. Die Kündigung habe ich so früh abgegeben, weil meine Vorgesetzte mich darum gebeten hat, damit das Unternehmen sehr schnell eine Stellenausschreibung veröffentlichen konnte, um einen guten Ersatz zu bekommen. Nun habe ich ein tolles Angebot von einem potentiellen neuen Arbeitgeber erhalten. Dieser benötigt mich aber bereits am 01.06. - das geht nicht, da ich die regulären vier Wochen nicht mehr einhalten kann. Jedoch wäre ich noch fristgerecht bzw. vertragsgerecht wenn ich zum 15.06. kündigen würde. Kann ich denn aber, obwohl ich bereits eine Kündigung abgegeben habe, eine erneute mit vorgezogenem Kündigungsdatum abgeben? Ist das rechtens? Muss ich einen Widerruf schreiben und dann eine neue Kündigung abgeben? Oder reicht einfach eine neue Kündigung zum 15.06.? Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank

Bereits beim AG gekündigt - nun neues Angebot - kann eine neue Kündigung abgegeben werden?

Hallo, ich hoffe sehr auf Hilfe!!! Ich habe bereits am 06.04. bei meinem Arbeitgeber zum 15.07. gekündigt (befristeter Arbeitsvertrag bis 04.08.)- Grund: ich habe vor Ablauf meines Jahresvertrages aus persönlichen Gründen gekündigt, die Kündigung auf Bitte meiner Vorgesetzten aber so früh abgegeben, weil mein AG einen guten Ersatz haben und die Stellenausschreibung so früh wie möglich veröffentlichen wollte. Nun habe ich ein tolles Angebot in einem anderen Unternehmen, die mich schon eher bräuchten - am Besten zum 01.06. - das geht nicht, weil ich die vier Wochen nicht einhalten kann - aber ich habe mir gedacht - zum 15.06. würde noch passen. Nun meine FRAGE: Kann ich jetzt eine zweite Kündigung einreichen, bei der ich - immernoch fristgerecht - zum 15.06. kündige, obwohl ich schon eine Kündigung zum 15.07. abgegeben habe? Ich wäre so happy und dankbar, wenn mir das jemand beantworten könnte. Danke vorab - und viele Grüße - Moni

Eigenbedarf

Hallo ich möchte wegen eigenbedarf den Mietern in meiner Wohnung kündigen. Nach 18 jahren habe ich eine Frist von 9 monaten einzuhalten. Nun meine FRAGE : DÜRFEN DIE MIETER IN DIESEN 9 MONATEN JEDER ZEIT EINFACH AUSZIEHEN ODER HABEN SIE SICH AUCH AN EINE FRIST ZU HALTEN SOBALD SIE EINE WOHNUNG GEFUNDEN HABEN ? Vielen Dank