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Gast

Kündigungsfrist nach 16 Jahren Betriebszughörigkeit

Hallo,

ich möchte kündigen und in meinem Arbeitsvertrag ist folgender Satz vermerkt. "Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen". Was heißt das für mich als Arbeitnehmer der 16 Jahre in der Firma ist? Bin ich jetzt genauso wie der Arbeitgeber verpflichtet noch ein halbes Jahr in der Firma zu bleiben?

Vielen Dank für eine Antwort bereits jetzt.

DK
Frage Nummer 3000099477

Antworten (4)
dschinn
Wenn er kündigt und andere Fristen einhält als der Arbeitgeber denkt....

..kommt gleich am ersten Tag da wo er nicht mehr arbeiten tut die Polizei!
Jawollo!
Die Polizei kommt und holt ab zur Zwangsarbeit.

Mindestens.

Merkste was?

Ich kenne nicht einen Fall aus meinem Leben, wo der Arbeitgeber jemals versucht hat einen Anspruch durchzuboxen.
Warum auch?
Der Piss macht mehr Arbeit als alles andere und passt nicht wirklich ins Geschäftsmodell ....

Es sei denn dein Arbeitgeber ist Abmahnindustrie.. äh.. ich meine Anwalt.
Dann wäre ich vorsichtig.

Du wirst hier bestimmt noch 8 Antworten bekommen mit 12 verschiedenen Tipps...
such dir das Beste aus davon.
Matthew
Die Kündigungsfrist ist für den Arbeitgeber beträgt 4 Wochen zur Monats-Mitte oder zum Ende des Monats.
(Ausnahme: Probezeit)
Zum Schutz von langjährigen Mitarbeitern gelten für den Arbeitgeber nach zwei Jahren längere Kündigungsfristen, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.

Für Dich gelten also weiterhin die 4 Wochen.

@dschinn Was Du schreibst, ist zwar richtig, aber wenig hilfreich.
Es würde sich zum Einen eventuell auf's Arbeitszeugnis auswirken.
Zum Anderen würde es zu meiner Vorstellung von Seriosität und Ehrgefühl gehören, ein Arbeitsbverhältnis "sauber" zu beenden und nicht darauf zu spekulieren, dass ich mich da irgendwie noch rauswinden kann.

Deshalb halte ich die Frage von Gast für sehr berechtigt.
Weiter ausgeführt ist das Thema z.B. bei Wikipedia
Matthew
@ing
Danke für die Klarstellung. Ist mir so noch nicht über den Weg gelaufen, aber klingt plausibel.
Matthew
Im Zweifelsfall mit dem neuen Arbeitgeber in den Vertrag schreiben, dass man spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist anfängt, aber früher anfangen kann, wenn man mit dem Alten Arbeitgeber eine entsprechende Einigung erzielt.
Das macht auch beim neuen Arbeitgeber einen guten Eindruck.