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Gast

Kündigung im Beschäftigungsverbot

Seit 14 Jahren arbeite ich in der selben Firma. Seit Anfang des Jahres bin ich auf Grund meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Heute am 16.5. Habe ich telefonisch erfahren das meine Kündigung zum 31.5. per Post unterwegs ist da die Firma zu Ende Mai aufgelöst wird.
Darf ich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und dann noch im Beschäftigungsverbot gekündigt werden?
An wen muss ich mich wenden, ans Arbeitsamt obgleich ich nicht vermittelbar bin?
Frage Nummer 3000074629

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