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Gast

Aushilfsvertrag als Stundent über 450 Euro steuerlich lukrativ?

Kann ein Aushilfsvertrag (6 Monate) als Student steuerlich lukrativ sein?

Oder ist ein Praktikantenvertrag (2 Monate, somit kein Anspruch auf Mindestlohn) bzw. anschließend während der Zeit, in der die Masterarbeit angefertigt wird, ein Werkstudentenvertrag (4 Monate) doch besser?
Frage Nummer 3000010708

Antworten (15)
status-quo-fan
ing, tut mir leid, aber da sind einige Fehler in Deiner Antwort.

1. Einkünfte unter 11.000 Euro im Jahr sind steuerfrei bzw. die Steuer wird zurückerstattet.

2. Werkstudenten die weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeiten zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

3. Bei einer von vornherein befristeten und max. 4 Monate oder 70 Tage dauernden Beschäftigung fallen auch keine Rentenversicherungsbeiträge an.
status-quo-fan
ing, aber selbstverständlich:

https://www.jobstudent.de/geber1.htm

Dort Beispiel 2.

Allerdings ist die Befristung seit 01.01.2015 auf DREI Monate oder 70 Arbeitstage geändert; bei vier Monaten dürfen es halt nicht mehr als 70 Arbeitstage sein.

Steht auch so bei:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232696/publicationFile/54365/tipps_fuer_studenten.pdf

Dort Seite 9.
status-quo-fan
Unter 2. meiner ersten Antwort muss es heißen:

Studenten die nicht ... (NICHT Werkstudenten, denn das trifft auf alle Studenten zu) .

Klar ist auch, dass die RV nicht explizit auf die sog. Werkstudenten-Regelung hinweist.
Gast
Ing, Die Penetranz, mit der Du unbedingt Recht behalten willst, stinkt langsam zum Himmel.
Du kennst die angebotenen Vertragsbedingungen doch gar nicht.
Was, wenn ein Werksvertrag vorliegt, in dem der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen völlig einhält?
69 zu leistende Arbeitsstunden, innerhalb von 4 Monaten?
status-quo-fan
ing, tut mir leid: aber Deine Auskunft ist definitiv falsch.

Wenn der Werkvertrag lediglich 70 ARBEITSTAGE - ausdrücklich NICHT KALENDERTAGE - umfasst geht das rentenversicherungsfrei.

Das ist zwar etwas kompliziert zu verstehen, aber wie ich schon schrieb, kommt es eben nicht auf die Kalendermonate an, wenn nicht an jedem möglichen Arbeitstag gearbeitet wird.
status-quo-fan
ing, es ist in der Tat ärgerlich, wenn Du insistierst obwohl Du die gesetzliche Regelung nicht verstehst!!
Gast
Ing,
Da Du nicht mal den Unterschied zwischen Arbeitsstunden und Arbeitstagen erkennst, mit Arbeitsstunden habe ich Dich getestet, ist auch grundsätzlich anzunehmen, dass Dir die Bedeutung von 7o Arbeitstagen im Jahr eine geistige Überforderung bereitet.
Deine Quote mit Falschaussagen, egal ob bewusst oder fahrlässig, steigt in letzter Zeit nahezu exponentiell zu der Zahl Deiner Beiträge an.
Bedenklich ist derzeit nur die Sturheit, mit der Du Recht behalten willst und keine anderen Meinungen akzeptieren kannst.
Schon mal an professionelle ärztliche Hilfe gedacht?
StechusKaktus
Kann denn diese Frage ohne Angabe der Stundenlöhne und des jeweiligen Zeitaufwands überhaupt sinnvoll beantwortet werden? Ich meine nein.
Damit ist euer Streit auch irgendwie lächerlich...
Gast
StechusKaktus,
Der Streit mit Ing ist nötig, bevor er weiter Blödsinn erzählt.
Zu Deiner Frage: Es ging um steuerliche Vorteile bei verschiedenen Beschäftigungsformen. Zum einen für den Studenten, zum anderen muss man aber auch den Arbeitgeber berücksichtigen.
450 Euro Job bedeutet für den Arbeitgeber eine pauschale Abgabe zusätzlich von 25 % .
Mit einem Werkvertrag, der kann auch über das ganze Jahr gehen solange man nicht 70 Arbeitstage überschreitet, UND der Student insgesamt die Steuerfreibetragsgrenze nicht reisst, können die Abgaben insgesamt niedriger sein und der Arbeitgeber dadurch auch einen höheren Stundensatz zahlen kann.
Und diese Regelungen sind sozusagen unabhängig von der aktuellen Höhe des realen Stundenlohns.
Ich hab mir das mal ausführlich von einem Steuerberater erklären lassen und war erstaunt, was an Einsparungen da möglich ist...
Nun wird ein Student ja nicht unbedingt sein weniges verdientes Geld für eine Beratung durch einen Steuerberater ausgeben wollen. Deshalb kamen hier entsprechende Hinweise.
Aber einen Tipp habe ich doch noch: wenn konkrete Jobangebote vorliegen, kann der Fragesteller sich einen Termin bei seinem Finanzamt holen. Es ist erstaunlich, wie kompetent da manche Sachbearbeiter zugunsten der Fragesteller beraten. Die haben nämlich auch kein gesteigertes Interesse daran, dass bei einer falschen Vertragsgestaltung erst mal Steuern bzw Sozialabgaben eingezogen werden, die dann im Folgejahr nach einer Steuererklärung eh komplett zurück gezahlt werden müssen... ist für alle Beteiligten nur unnötige Arbeit.
StechusKaktus
Interpretation ist das richtige Stichwort. Ich beobachte immer mehr, dass unklare Fragestellungen in unterschiedliche Richtungen interpretiert werden (was in der Verantwortung der Fragesteller liegt) und sich der anschließende Streit häufig nur darum dreht, welche Interpretation die richtige ist. (Etwas Rechthaberei darf man hier mehreren Teilnehmern unterstellen) Wähend sich dann der Fragesteller vornehm mit weiteren Erklärungen zurückhält, dreschen die Beantworter auf sich ein, weil jeder die Frage richtig verstanden haben will. Der Fragesteller lacht sich derweil schlapp über euch. Ich habe vor einiger Zeit mal eine Frage zu einem Fahrradanhänger für Pferd gestellt, um genau diese Problematik zu verdeutlichen. War total witzig !
status-quo-fan
StechusKaktus, selbstverständlich ist die Frage sinnvoll zu beantworten.

1. Der Aushilfsvertrag kann nur sinnvoll sein, so er die monatliche Grenze in Höhe von 450 Euro nicht überschreitet. Allerdings liegen die Kosten für den Arbeitgeber dann bei knapp 600 Euro (genau 595,75 Euro).

2. Aus diesem Betrag lässt sich der entsprechende Stundensatz errechnen.

3. Wenn nun der Werkstudent einen zeitlich befristeten Vertrag über maximal drei Monate ODER 70 Arbeitstage schließt mit dem Arbeitgeber zu genau diesem errechneten Stundensatz schließt, dann hat er gegenüber dem Aushilfsvertrag einen um 32,43 % höheren Stundenverdienst, der sozial- und rentenversicherungsfrei ist.

4. Natürlich wäre dabei zu berücksichtigen, dass der Stundensatz auch beliebig größer sein könnte; und zu berücksichtigen wäre selbstverständlich auch, dass mit der Tätigkeit als Werkstudent auch ein zweiwöchiges - und im Zweifel nicht vergütetes - Praktikum verbunden ist.

Die Gastfrage ist also sowohl präzise als auch erschöpfend zu beantworten!
Gast
SQF, der letzte Beitrag von Ing lässt darauf schliessen, dass er meine und Deine Erklärungen immer noch nicht verstanden hat.
Aber egal. Vielleicht haben wir dem Fragesteller ja trotzdem geholfen.
StechusKaktus
@SQF: Du bist gut informiert, hast aber die Frage nicht beantwortet. Denn der Fragesteller weiß immer noch nicht, welche die bessere von seinen beiden Varianten ist, oder?
Zuletzt beziehst du dich auf drei Monate, er fragt aber nach vieren.

Was WIR nicht wissen:
1. Wie viel hat der Fragesteller in dem Jahr schon verdient bzw. beabsichtigt noch zu verdienen? (kommt er über die 11.000?)
2. Wie hoch ist der Stundenlohn in der ersten und in der zweiten Variante?
3. Wieviel Arbeitsstunden enthalten die jeweiligen Varianten?
4. Was sind seine Alternativen für ggf. vorliegende Zeitdifferenzen?

All diese Prämissen fehlen bisher und können nur geraten werden.
Gast
StechusKaktus, die Rahmenzahlen wurden genannt, auch die Grenzen.
Der Unterschied wurde auch genannt. Man kann bis zu etwa einem Drittel mehr verdienen auf Werkvertrag.
Konkret, damit es greifbarer wird: statt 12 Euro als Aushilfe kann ein Werkstudent auf Werkvertrag bis zu etwa 19,50 Euro netto beziehen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Er muss also nur vier Monate für das selbe Geld arbeiten wie als Aushilfe bei 6 Monaten, hat 2 Monate gewonnen für sein Studium.
Welche Informationen können Dir also eigentlich noch fehlen?
status-quo-fan
StechusKaktus, wer das was er liest auch versteht, ist klar im Vorteil!!