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bh_roth

Auto mängelfrei?

Gestern war ich beim TÜV mit meinem 18 Jahre alten Astra Cabrio. Mängelfrei. Klasse. Und wieder zuhause habe ich den TÜV-Bericht der Hauptuntersuchung durchgelesen. Da stand doch tatsächlich ein Mangel drin: Fehlende Ventilabdeckung.
Was ich mich frage:
1. Seit wann ist es vorgeschrieben, dass Ventile eine Abdeckung haben müssen?
2. Kann ich das Fahrzeug als "Mängelfrei" verkaufen, wenn ich das wollte, ohne dass ich einen dokumentierten Mangel verschweige?
3. Ist das nicht Kleinkrämerei, so etwas als Mangel aufzuführen?
Frage Nummer 3000060856

Antworten (11)
status-quo-fan
Gemeint sind die Ventile an den Reifen, oder?
bh_roth
Jep. Die Plastikkappen für die Radventile.
status-quo-fan
Ich hab jetzt das Internet eine gute Stunde gequält!

Ergebnis: es gibt KEINE Pflicht zur Verwendung von Ventilkappen bei Fahrzeugreifen.

Deshalb kann das Fehlen solcher auch KEIN Mangel sein!

Vorstellbar ist lediglich, dass nach Einführung der Reifendruck-Kontrollpflicht bei Neuwagen (seit November 2014) der TÜV (der TÜV-Bayern ist da - ich wohne an der hessisch-bayerischen Grenze - schon etwas Besonderes) das moniert.

Aber ein Mangel im originären Sinne ist es nicht!
bh_roth
Das mag tatsächlich ein bayrisches Problem sein, denn das war der TÜV in Passau.
Cordelier
Ich hab mal keine Plakette bekommen weil die Scheiben dreckig waren. An der Tanke wo ich dann war zum Scheiben reinigen standen schon acht andere die am Putzen waren. tzzzz.
Dorfdepp
Weiß jemand definitiv, wie alt die Reifen bei einer TÜV-Untersuchung sein dürfen? Ich habe mal gehört, dass ein Prüfer Reifen beanstandet hat, die sechs Jahre alt waren. Eine gesetzliche Vorschrift darüber gibt es meines Wissens nicht. Rissig sollten sie nicht sein, aber meine sechs Jahre alten Winterreifen sind noch gut in Schuss, die müssen nicht aussortiert werden.
Dorfdepp
@ Coredlier
Das ist sehr schwer zu glauben, da könnte vllt. noch etwas anderes vorgefallen sein?
status-quo-fan
Dorfdepp, auch für Dich das Internet gequält.

Ergebnis: es gibt keine Bestimmung, wie alt ein Autoreifen bei der TÜV-Abnahme sein darf.

Im Gegenteil: ein nicht gebrauchter und entsprechend gelagerter Reifen darf auch nach fünf Jahren noch als NEU verkauft werden.

Allerdings achtet der TÜV bei Reifen, die älter als sechs Jahre sind akribisch auf äußere Beschädigungen - Risse, Quetschbeschädigungen von Randsteinen etc.
bh_roth
Für Reifen kann es keine gesetzlich verordnete Begrenzung der Lebensdauer geben, auch wenn sqf das freundlicherweise gegockelt hat. Auf meinen C1 war die Neuwagenbereifung 8 Jahre, und damit 3 mal beim TÜV, auf meinem Anhänger 15 Jahre, bevor es einen Reifen zerrissen hat.
DerDoofe
Wie bei Medaillen üblich, hat auch diese zwei Seiten. Auf der einen Seite steht der TÜV, der auf vom Zeitablauf unabhängige Verschleißerscheinungen achtet und gegebenfalls die Plakette verweigert. Die andere Seite besetzt die Assekuranz. Bei einem Unfallgeschehen, das kausal auf 'alte Reifen' zurück zu führen ist, kann die Versicherung auch bei aktuellem TÜV-Stempel die Leistung verweigern. Der BGH hat sich mit dieser Thematik befasst und eine Einzelfallentscheidung zu Gunsten des Versicherers getroffen. Bei einem 'älteren' Reifen spielt ein optisch positiver Eindruck keine Rolle.

Soweit grundsätzlich. Wen's näher interessiert, soll Google fragen.
treppenhaus45
Kannst du die Mängel nicht einfach selbst beheben?
Sind doch nur kleinere Schönheitsreparaturen, die man selbst als Laie mit einem KFZ Werkstatthandbuch (falls nötig) umsetzen kann.
Liebe Grüße