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Maxauer177

Bedürfen auch bauliche Veränderungen am Grundstück einer Grundbuchänderung? Muss in jdem Fall alles notariell erfolgen?

Frage Nummer 27526

Antworten (6)
StechusKaktus
1. das Grundbuch wird am Amtsgericht im Grundbuchamt geführt
2. Alles, was mit dem Grundbuch zusammenhängt, muss notariell erfolgen
3.Wenn du ein Loch in dein Grundstück gräbst oder etwas darauf errichtest, wird dies im Grundbuch nicht notiert, es sei denn, ein Dritter (z.B. Bank) hat ein Sicherungsinteressse und lässt sich Grundschulden eintragen, die das Grundstück belasten. Bei einer Veränderung der Grundstücksgröße wird ein Eintrag fällig.
Flugmeissel
Stechuskaktus hat völlig Recht: im Grundbuch (das beim Amtsgericht geführt wird) steht die Größe des Grundstücks, der/die Eigentümer und evtl. Lasten bzw. Belastungen. Bauliche Veränderungen interessieren das Grundbuchamt nicht. Genehmigungspflichte Bauvorhaben müssen über die örtliche Baubehörde bewilligt werden, werden aber nie ins Grundbuch eingetragen.
hphersel
@ Starmax? Wieso nicht? Du hast nur ein schlechtes Beispiel gewählt: Aufblasen eines Grundstückes gehört sicher nicht zu den BAULICHEN Veränderungen eines Grundstückes. Wenn Du das Grundstück aber auf einmal hochkant stellen möchtest, ist das wahrscheinlich schon eher als Veränderung im Sinne des Fragestellers aufzufassen.Und das Grundbuch selber wird durch bauliche Maßnahmen am Grundstück auch nicht geändert: Es bleibt rechteckig mit vielen Blättern drin. Oder - heutzutage wahrscheinlicher - eine Datensammlung auf einem Computer)
UwKung56
Ich würde sagen, wenn damit wegerechtliche Veränderungen einher gehen, dann muss das auf jeden Fall eingetragen werden. Ansonsten sollte es reichen, wenn die baulichen Veränderungen dem Bebauungsplan entsprechen. Eventuell hier vorher mit der Genehmigungsbehörde Rücksprache halten.
Marlon Sauer
Wenn das Grundstück durch Kauf oder Schenkung vergrößert oder verkleinert wird, dann ist ein Notar und eine Änderung im Grundbuch notwendig. Bauliche Veränderungen bedürfen der Genehmigung des Bauamtes des jeweiligen Landes. Hierfür ist das Bauvorhaben durch Zeichnungen zu belegen. Soll ein Carport aufgestellt werden, dann ist keine Genehmigung notwendig.
Gürtelreiter84
Normalerweise nicht, es gibt aber natürlich Veränderung - häufig gehobener Größenordnung -, die tatsächlich einer Änderung im Grundbuch bedürfen. Notarielle Bearbeitung ist dann praktisch Pflicht, mittlerweile aber ohnehin nicht mehr so teuer wie vor Jahren.