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Gast

Bezahlt das Jobcenter eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Und zwar habe ich extreme Angst vorm Zahnarzt aber auch extreme Zahnschmerzen und da will ich mich erkundigen ob das Jobcenter das bezahlt ?
Frage Nummer 3000057443

Antworten (5)
Matthew
Was medizinisch notwendig und sinnvoll ist, zahlt die Krankenkasse. Was sollte das Jobcenter damit zu tun haben? Und eine Vollnarkose beim Zahnarzt zahlt die Krankenkasse wohl eher nicht.
Statt vor den Ängsten (per Narkose) davon zu laufen, muss man sich Ihnen stellen.
Eine lokale Betäubung sollte völlig ausreichen.

Vielleicht kannst Du die Zahnarzt-Helferin bitten, auf Deine Atmung zu achten. Ruhig weiter atmen und die Muskeln entspannen. Und wenn der Helferin auffällt, dass Du die Luft anhälst oder Dich anspannst, soll sie Dich ans atmen erinnern, oder angespannte Muskeln kurz antippen.
Sockninja
Das Jobcenter übernimmt die Kosten hierfür nicht.
Die AOK (als Beispiel) übernimmt die Kosten, wenn ein entsprechendes Attest z.B.: eines Psychiaters oder eines ärztlichen Psychotherapeuten vorliegt, in dem die medizinische Notwendigkeit bestätigt wird.
Konkret82
Ich habe mir diese Frage auch zu recht gestellt als mir sogar mein Antrag auf ein Darlehen über 250€ für die besagte Vollnarkose nicht bewilligt wurde !!! Also kann ich hier in 1. Instanz die Frage definitiv verneinen !!! Mir wurde sogar ein Auszug aus dem Gesetzestext mit in die Ablehnung beigelegt ! Hört sich erstmal hart an aber im selben Text werden halt nur kosten für Körperpflege nicht berücksichtigt aber dafür Orthopädische Bekleidung !
Ich denke ,das eine medizinische Notwendigkeit besteht wenn man Nahrung nicht mehr zerkleinern kann und man schmerzen hat ,welche nicht reichen um den bereits bewilligten "Heil- u. Kostenplan " konventionell um zu setzen zu können !
Ich werde bzw. habe einen Wiederspruch eingelegt !!!
Als persönliche Fußnote würde ich gerne noch anmerken das ich nicht verstehen kann ,weshalb ein DARLEHEN abgelehnt wird . Ich bin zur Zeit sozial schwach eingegliedert und werde durch Zahnersatz im sichtbereich wissentlich dabei gestört mich zu stabilisieren. Fazit : paradoxe kontraproduktivität ! Vielen Dank !
Bei Interesse folgt der wiederspruchsbescheid .
Lempel
Konkret,
dein Widerspruch enthält nur 14 Ausrufungszeichen.
Das Minimum ist jedoch 20 um Aussicht auf Erfolg zu haben.
Konkret82
Danke Lempel !!!
Mein stand war 12 Zeichen unter 300 Worte ?! Also kann ich es ehe vergessen ?Und nochmal Danke für den diskreten Hinweis ! Hätte peinlich werden können, das mich das Thema auch direkt betrifft und ich mit Satzzeichen emotional gestikuliere!!!

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