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Gast

Jobcenter abgelehnt die Abrechnung vom ehemaliger Vermieter

als ich 2021 in einer Stadt zu Hause war, erhielt ich Unterstützung vom Jobcenter.
Später zog ich in eine andere Stadt und arbeitete zwischen August und Dezember 2022 in einer Probezeit in meiner neuen Stadt.
Der ehemalige Vermieter hat mir am 28. Dezember 2022 per E-Mail die Abrechnung für 2021 zugesandt, die im Januar 2023 zu bezahlen ist. Die Abrechnung wurde im November 2022 erstellt, mir jedoch im Dezember 2002 per E-Mail zugesandt.
Ich habe diese Rechnung an das Jobcenter geschickt. Das Jobcenter weigerte sich, sie am Tag der Rechnungserstellung zu bezahlen, mit der Begründung, dass ich im November 2022 gearbeitet habe. Ich widersprach und er bestritt es.
Jetzt habe ich das Sozialgericht verklagt, aber es scheint, dass das Gericht mich auch im Unrecht befinden wird.

Kann man bei diesem Problem etwas tun? Im Moment bin ich noch auf der Suche nach einem Job und kann diese 1500-Euro-Rechnung nicht bezahlen.

Vielen Dank im Voraus.
Frage Nummer 3000283626

Antworten (2)
dschinn
Du schreibst: "und arbeitete zwischen August und Dezember 2022 in einer Probezeit..."
und dann: "weigerte sich........ zu bezahlen, mit der Begründung, dass ich im November 2022 gearbeitet habe."
und dann: "Ich widersprach und er bestritt es."...

Warum widersprichst du, wenn du da doch gearbeitet hast?
Probezeit ist auch Arbeitszeit!
Deine Darstellung ist leicht verworren, wenn du mit solch Quatsch vor SozGericht gehst, musst du dich nicht wundern, wenn die so entscheiden!

Du brauchst Hilfe.
ingSND
die Rechnung ist datiert aus November 22 und wurde im Dezember 22 zugestellt.
In jedem Fall in einer Zeit, in der Du gearbeitet hast und das Jobcenter nicht zuständig war. Dumm gelaufen.
Normalerweise hat doch ein Vermieter für solche Fälle die Kaution einbehalten - sprich mit dem Vermieter. Wenn es keine Kaution gibt, sprich trotzdem mit dem Vermieter über Ratenzahlung, sonst wird es über Mahnungen und Gerichtsbescheide ganz schnell noch viel teurer.