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Gast

WG, Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft

Ich pflege einen nicht Angehörigen mit Pflegegrad 4 und lebe auch bei ihm. Darf das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft, oder Haushaltsgemeinschaft ausgehen weil ich das Konto des zu Pflegenden mit nutze? Da ich kein eigenes Konto habe.
Frage Nummer 3000290399

Antworten (3)
Vandit
Natürlich. Warum hast Du kein eigenes Konto?
ingSND
Das liegt nicht am Konto!
Jedenfalls nicht nur. Ihr wohnt zusammen, Ihr wirtschaftet zusammen. Natürlich seid Ihr eine Gemeinschaft. Jedes Jobcenter wird bei einer solchen Konstellation sofort die Zahlungen einstellen.
Wenn Du das nicht willst, musst Du das entflechten. Eine eigene Wohnung (oder mindestens einen klar abgrenzbaren Bereich in dieser Wohnung) und ein eigenes Konto sind unabdingbar.
Stollenhutze
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Entgegen landläufiger Meinung spielt es dabei keine Rolle, ob Ihr miteinander das Bett teilt. Entscheidend ist, wie hier schon gesagt wurde, das gemeinsame Wirtschaften. Und das ist mit dem Konto, auf das Ihr beide Zugriff habt gegeben. Auch ein gemeinsames Stück Butter im Kühlschrank würde schon reichen.

Das Pflegegeld ist als Einkommen deines Partner dann übrigens anrechnungsfrei aber dein Einkommen, soweit vorhanden, wird mit angerechnet.