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wowa3489

Bis wann nach Mahnung muss man rechtlich gesehen allerspätestens die Mahngebühren bezahlen?

Frage Nummer 27270

Antworten (5)
micle
Im Geschäftswesen ist ein Schuldner in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Zahlungsauforderung (Rechnung) automatisch im Zahlungsverzug.
Es sei den es handelt sich um einen Vertrag zwischen einem Privatkunden und einem Gewerbetreibenden, dann wird der Kunde als Verbraucher bezeichnet und genießt den gesetzlichen Verbraucherschutz. Der Verbraucher muß dann eine Zahlungserinnerung (Mahnung) erhalten, um in Verzug zu geraten. Ist der Kunde im Verzug, regeln die AGB, die er bei Kauf / Bestellung akzeptiert hat, Höhe und Fristen der Mahnkosten.
antwortomat
Die Frist steht auf der Mahnung.
Dietmar King
Die Mahngebühren stehen doch bereits im Mahnschreiben drin und sind insofern mit zu begleichen. Sobald eine Mahnung eintrifft, hat auch der Gläubiger das Recht, für die ausstehende Summe akzeptable Gebühren zu berechnen. Es fallen ja auch Kosten durch die mehrfache postalische Zustellung an.
törtchen
Soweit ich weiß, geben sich viele Firmen schon mit der Zahlung der eigentlichen Forderung zufrieden und verzichten auf die Zahlung der Mahngebühr. Ansonsten müsste auf der Mahnung angegeben sein, bis was bezahlt werden muss, und an den Termin solltest Du Dich dann auch halten.
Schu8bert
Man hat in der Regel 14 Tage Zeit, um zu zahlen. Wenn die Gebühren nicht beglichen werden, kann es zu einer weiteren Abmahnung kommen, für die es wiederum Gebühren gibt. Der Rahmen, in dem Gebühren erhoben werden können, ist aber dann gesetzlich geregelt.