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Gast

Cannabis Patienten

Wie sieht es bei Cannabispatienten im Straßenverkehr aus ?
Was benötigen die Patienten ?
Frage Nummer 3000294288

Antworten (2)
rayer
Der Gockel antwortet:
Aktuelle Rechtslage für Cannabis Patienten
Das Gesetz erlaubt es Patienten, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen haben, am Straßenverkehr teilzunehmen, sofern sie das Fahrzeug sicher führen können. Entscheidend ist hierbei die Einhaltung der ärztlichen Verordnung. Ein generelles Fahrverbot für Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen, besteht nicht. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2019 (VG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2019, 6 K 4574/18). Das Gericht entschied zugunsten eines Patienten, dessen Fahrerlaubnis wegen der Einnahme von medizinischem Cannabis entzogen worden war. Die Richter unterschieden zwischen legalem, medizinisch motiviertem und illegalem Konsum von Cannabis. Wer illegale Drogen konsumiert, ist nicht fahrtauglich. Für Cannabis-Patienten hängt die Fahreignung von folgenden Kriterien ab:
Die Einnahme erfolgt zuverlässig nach ärztlicher Verordnung.
Es sind keine dauerhaften Leistungsbeeinträchtigungen erkennbar.
Die Grunderkrankung stellt kein zusätzliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar.
Der Patient geht verantwortungsvoll mit dem Arzneimittel um.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, so kann die Fahreignung als gegeben betrachtet werden, so die Entscheidung des Gerichts [1].
Um Probleme bei Verkehrskontrollen zu verhindern, sollten Patienten, die medizinisches Cannabis auf Rezept einnehmen, stets eine entsprechende Bescheinigung ihres Arztes mit sich führen. Alternativ ist auch eine Kopie der aktuellen Verordnung vorzeigbar, über die das Cannabis verschrieben wurde.
(Copy&paste)
ingSND
Festes Schuhwerk und bei längeren Wegen eine Busfahrkarte.
Es gelten halt die Obergrenzen für den THC-Gehalt im Blut und anscheinend sind die bei regelmäßigem Konsum recht schnell erreicht.
Wobei ich meine, dass medizinisches Cannabis da geringere Werte verursacht, weil da der Rauschmittelgehalt reduziert ist. Im Zweifel lies die Packungsbeilage oder frage Deine Ärztin, Deinen Arzt oder in der Apotheke.