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FrauMeier

Corona Einzelhandel Brautmode BaWü

Hallo, ich habe eine Frage zu der Entscheidung bezüglich der Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften kommenden Montag.
Ich arbeite im Brautmode Geschäft mit ca. 200 qm Fläche. (Baden Württemberg Kreis LB mit hoher Infizierten Anzahl) Der Körperkontakt mit Bräuten ist in diesem Beruf sehr eng. Wir müssen mit den Kundinnen in die Umkleide und ihr beim Kleider anziehen helfen. Auch unsere Schneiderinnen haben direkten Kontakt.
Woher weiß ich nun, ob unser Geschäft genau wie z. B. Friseure erst ab 04.05.öffnen, oder schon ab kommender Woche öffnen muss. Es ist einfach nicht ersichtlich festgelegt wie es sich mit unserer Branche verhält und ist nicht mit einer normalen Boutique zu vergleichen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Frage Nummer 3000152308

Antworten (5)
SchwabianCanadian
Guten Tag,

Eine Öffnung des Ladens bedeutet nicht, das sich ein Verkäufer näher wie 1,5 m an Kunden nähern darf.
Das wird auch weiterhin verboten sein.
Körperkontakt wird nicht erlaubt sein.
Nur im Medizinischen lebensnotwendigen Bereich und das werdet ihr wohl kaum sein.
Nicht vor Oktober in solchen läden - garantiert nicht.
Mein Frisör macht nicht auf.
Weil er keine Masken und Schutzkleidung in ausreichenden MaSse erwerben kann und ohne die und Mundschutz darf keinerlei Haareschneiden stattfinden.
Zumal er die Kosten derzeit nicht auf die Kunden umwälzen kann.

Niemand darf dich zwingen ohne Schutzkleidung zu arbeiten.
Kunden kontakt bleibt verboten.
LG
Aus dem schönsten Ländle.
Dem gelobten Schwabenländle.
Hefe
Wenn die Kunden infiziert sind, sind nach der Anprobe auch die Kleider infiziert. Bei den Preisen, kann man die Kleider auch nicht wegwerfen. Angeblich kann ein spezielles UV-Licht Viren töten. Deine Handelskammer bzw. Dein Fachverband kannDir vielleicht helfen.
micle
um den Job mit engen Kontakt mit Bräuten in der umkleide werden dich möglicherweise einige hier beneiden, aber im Ernst, ob euer Geschäft öffnen kann oder darf muss der Inhaber oder Geschäftsführer wissen und den Mitarbeitern mitteilen, dafür bedarf es nicht dieses Forums.
Skorti
Was stellst du für eine bescheuerte Frage?
Kein Inhaber wird gezwungen den Laden wieder zu eröffnen!
Es wird erlaubt den Laden wieder zu betreiben. Es wird nicht angeordnet. Dein Chef kann durchaus selbstbestimmt entscheiden, den Umsatz der Konkurrenz zu überlassen. Angesicht de Prioritäten könnte ich es durchaus verstehen, wenn dein Chef darauf verzichtet. Wer will schon Brautkleider kaufen, wenn Massenveranstaltungen weiterhin verboten sind.

Abgesehen davon halte ich die Infektionsgefahr bei Brautmodengeschäften für gering, da sich da nicht hunderte von Kunden tummeln.
Du solltest dich freuen, dass die Zeit der Kurzarbeit für dich vorbei ist.
Max94
Hallo,
in unserem Brautmodengeschäft in Nürnberg (Bayern) konnten wir vor kurzer Zeit die Türen wieder öffnen. Leider mussten wir echt viel einstecken in der Zeit.
Das Beraten der Bräute funktioniert nur mit Auflagen: Mundschutz, Abstand und nur eine Begleitperson.
Hoffentlich überstehen wir das ganze!

LG