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Gast

Darf bei Zahlungsverzug gleich eine Mahnung geschrieben werden?

Ist es nicht üblich zuerst eine Zahlungserinnerung zu schicken??
Frage Nummer 47407

Antworten (5)
wiki01
Ja, darf.
Nein, das braucht es nicht, auch wenn es scheinbar "üblich" ist.
Das Mahnwesen verpflichtet nicht zum Verschicken einer Zahlungserinnerung, es kann sofort gebührenpflichtig gemahnt werden.
guckma
Hi,
abgesehen davon handelt es sich bei einer Zahlungserinnerung auch um eine Mahnung. Es ist nur das freundlichere Wort dafür, hat aber rechtlich die gleiche Bedeutung.
Unabhängig davon, ob bereits beim ersten Mal eine Mahngebühr erhoben wird oder nicht.

Viele Grüße
guckma
Deho
@ guckma
Ist das so? Wenn ich eine Zahlungserinnerung bekomme steht da drin, dass ich wohl vergessen hätte ... und bitte.....Wenn ich eine Mahnung bekomme, wollen die eine Mahngebühr. Ich überweise dann den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühr, bislang hat das funktioniert.
Jonathan80
Hallo,

schau doch mal hier . Vielleicht hilft es ja weiter.

Beste Grüße
micle
Ja, siehe
http://www.providerwork.de/Mahnungen.html
und
http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/Beschleunigte-Zahlung-070500.htm

Das "Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs war vom Gesetzgeber ursprünglich für die Beschleunigung der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von für Werkleistungen im Bauwesen gedacht, wird aber bereits eit einigen Jahren auch von Gewerbe und Handel genutzt.