Diebstahl im Wert von 48 Euro
Sachlage.
Bei Netto Waren eingescannt, nicht geklappt und als Diebstahl interpretiert. Ich habe jetzt von Staatsanwaltschaft Post erhalten "Beantragung auf Hauptverfahren Strafsache ,Diebstahl,".
Was tue ich und wie verhalte ich mich.
Vielen Dank und beste Grüße
Marco
Bei Netto Waren eingescannt, nicht geklappt und als Diebstahl interpretiert. Ich habe jetzt von Staatsanwaltschaft Post erhalten "Beantragung auf Hauptverfahren Strafsache ,Diebstahl,".
Was tue ich und wie verhalte ich mich.
Vielen Dank und beste Grüße
Marco
Antworten (4)
Das mit dem Anwalt ist eine gute Idee. Denn es gibt 3 mögliche Straftaten: Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB). Ein Anwalt wird Dich bestmöglich verteidigen und diesbezüglich unterscheiden.
Melden
Marco Keule,
wenn du etwas über den Scanner ziehst und es piept, bedeutet das gar nix.
Ist die Position drauf auf dem virtuellen Bon oder nicht?
Nicht?
Nicht?
Ach!
Und nu?
Ich habs zweimal versucht, ist ja nicht meine Schuld wenns nicht klappt, also darf ich das mitnehmen ohne zu bezahlen
Sach mal, sonst alles okay und so?
wenn du etwas über den Scanner ziehst und es piept, bedeutet das gar nix.
Ist die Position drauf auf dem virtuellen Bon oder nicht?
Nicht?
Nicht?
Ach!
Und nu?
Ich habs zweimal versucht, ist ja nicht meine Schuld wenns nicht klappt, also darf ich das mitnehmen ohne zu bezahlen
Sach mal, sonst alles okay und so?
Melden
Service
Ratgeber
Ratgeber
Tools (Anzeige)