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Gast

Doppelte Haushaltsführung

Mein Mann möchte in unserem Wohnort eine eigene Wohnung mieten.
Wir haben zwei schulpflichtige Kinder ( 20 und 13)
Er brutto 5000 € / Steuerklasse 3
Ich brutto 3600€ / Steuerklasse 5
Das soll auch so bleiben. Die Kosten würden wir selbstständig verteilen wollen. Geht das vor dem Finanzamt?
Frage Nummer 3000265879

Antworten (3)
wokk
Leider muss ich dir mitteilen, dass das Finanzamt hier nicht mitliest!
Skorti
Das geht vor dem Finanzamt, das geht hinter dem Finanzamt und neben dem Finanzamt. Nur isses dem Finanzamt egal.
Doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt absetzen geht nur, wenn der doppelte Haushalt beruflich bedingt ist (Also nicht im selben Wohnort) oder aber im Trennungsjahr. Sobald aber der Ehepartner in dem ersten Wohnsitz abgemeldet ist, kann man auch im Trennungsjahr im selben Wohnort keine doppelte Haushaltsführung absetzen. (Dann zählt der doppelte Haushalt als Vergnügen.)
ingSND
Zwei Aspekte:
1) Steuerklasse - Voraussetzung für die Wahl der Steuerklassenkombination ist die Ehe. Die behaltet Ihr noch bei, dann geht die Aufteilung "vor dem Finanzamt".
2) Steuerhöhe - Über die Steuerklasse leistet Ihr lediglich Vorauszahlungen auf die endgültige Steuer, die bei der Steuererklärung ermittelt wird. Für die Zusammenveranlagung aber reicht es nicht, verheiratet zu sein, man muss auch zusammen leben, mindestens einen Tag im Jahr. Wenn er also eine eigene Wohnung mietet und dort wohnt, dann geht das nicht "vor dem Finanzamt", dann verliert ihr beide am Ende den Splittingvorteil und das wäre erheblich.