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MarLeMa

Ein Flugstreik kann den ganzen Urlaub über den Haufen werfen. Wer erstattet die Kosten?

Frage Nummer 34346

Antworten (3)
XSchubbeX
Das kommt ganz darauf an wer streikt. Bei Flugausfällen durch nicht beherrschbare außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände müssen Flug-Gesellschaften keine Entschädigungen zahlen. Darunter fällt z.B. Streiks durch die Fluglotsen. Wenn aber, wie im Februar 2010 bei Lufthansa, die eigenen Piloten streiken ist nicht von einem außergewöhnlichem Umstand auszugehen. Dann sollte man sich an die entsprechende Flug-Gesellschaft wenden und Schadensersatz verlangen. Ansonsten stehen dem Fluggast lediglich die sogenannten Bretreuungskosten zu.
Jupp Taylor
Bei einem Streik können die Rechte nach dem EU-Recht bei der Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden, wenn der Reisende vorher informiert wurde. Die Fluglinie muss die Wahlmöglichkeiten zwischen Umbuchung auf einen späteren Termin, Umbuchung auf den schnellstmöglichen Termin und einer Rückerstattung des Flugpreises gewährt werden.
Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Bei 1500 km sind das zum Beispiel 250 Euro.
Während der Wartezeit müssen vom Veranstalter Getränke, Mahlzeiten und eventuell Hotelübernachtungen zur Verfügung gestellt werden.
Mandysan190
Ein Streik wurde bis vor wenigen Jahren noch als "höhere Gewalt" eingestuft. Danach trat eine EU-Richtlinie in Kraft, welche folgende Dinge garantiert: Die Fluggesellschaft muss den Passagier befördern, ggfs. auch mit einem anderen Flieger. Der Passagier kann einseitig vom Vertrag zurücktreten und sich die Kosten erstatten lassen. Zudem hat man einen Anspruch auf Betreuung (Mahlzeiten, Erfrischungen, 2 Telefongespräche, ggfs. Hotelübernachtung und Transfers).