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Sgt_Hartman

Erbstreitigkeiten

Eine Frage an unsere Experten.

Folgender Fall bei uns in der Familie.

Meine Schwester ist 1997 verstorben und hinterließ eine Tochter, mein Pa ist 2016 verstorben und hat mit meiner Ma ihrer Enkelin nur den Pflichtteil zugedacht (sie wäre ja als Tochter voll Erbberechtigt gewesen).
Daraufhin hat die Enkelin auf ihren Pflichtteil gepocht, mit Rechtsbeistand, und nach gut 1 1/2 Jahren haben wir uns darauf geeinigt das sie auch den Teil von meiner Ma bekommt, die ja noch lebt, um die Geschichte zu beenden.
Unser Notar hat einen Entwurf vorbereitet, das sie mit einer Einmalzahlung von jeglichen späteren Erbansprüchen ausgeschlossen wird.

Soweit so gut. Ihr Rechtsbeistand und auch die Enkelin haben den notariellen Entwurf zugestimmt und am 06.06.2018 ist es beim Notar zur Unterschrift mit meiner Ma und der Enkelin gekommen und am 07.06.2018 ist das Geld überwiesen worden.

Die Enkelin ist darauf hingewiesen worden den Eingang des Geldes auf ihr Konto zu quittieren damit der Vorgang notariell beglaubigt und beim Amtsgericht eingetragen werden kann. Diese Quittierung hat sie aber bis heute verweigert.

Was können wir tun bzw. welche Möglichkeiten hat der Notar die Enkelin dazu zu zwingen?
Frage Nummer 3000102023

Antworten (14)
Sgt_Hartman
rayer, klar, wir haben den Überweisungsbeleg letzte Woche beim Notar eingereicht weil er nicht weiterkommt. Wir haben alles richtig gemacht.
Sgt_Hartman
Wir können beweisen dass das Geld auf das angegebene Konto überwiesen worden ist.
Lempel
Und deine Liebesvögel haben nichts bekommen?
So geht das nicht.
Sgt_Hartman
Es geht hier um mehrere 10T€
Sgt_Hartman
Meine Vögelse bekamen einen frischen Apfel, wie jeden Tag.
bh_hubsi
rufste misch an.
Mache ich mite Paolo eine Angebote an die Puta.
Lempel
Hartman, mein Schnüffelchen,
nimm dir ein Beispiel an deinen Vögeln. Ein Apfel am Tag, was braucht man mehr?
Wozu streitest du dich um lächerliche Zehntausende Euro? Unter zehn Millionen läuft doch gar nichts. Selbst ein anständiges Auto kostet eine Million.
Ganz zu schweigen von einem richtigen Haus.
Sgt_Hartman
Danke ing, auf dich hatte ich gehofft. Wir warten ab was passiert.
Sgt_Hartman
Lempel, der Chiron und Regera RS stehen in der Garage, bin gerade mit dem 911er Turbo Cabrio unterwegs.
elfigy
Eure Bank kann auch von der Bank der Enkelin eine Bestätigung über den Geldeingang anfordern. Kostet aber Gebühren.
mantrid
Bei einer notarielle Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift unter einem Schriftstück. So etwas ist niemals von irgendwelchen Quittierungen abhängig. Entweder die Unterschrift wurde vor dem Notar geleistet oder eben nicht. Ich vermute die Frage ist zu einem völlig falschen Sachverhalt gestellt worden. Geht es eventuell um eine Grundbuchangelegenheit, genauer die Löschung eines Miteigentümers, noch genauer die Erfüllung eines Treuhandauftrages?
DerDoofe
Ein Kontoauszug ist gegenüber dem Nachlassgericht letztendlich nicht beweiskräftig. Dort zählt nur ein rechtskräftiger Erbverzichtsvertrag. Diese Verträge unterliegen einer extremen Formstrenge. Das schriftliche Empfangsbekenntnis über die Zuwendung ist zwingend erforderlich.

Opal, solange deine Nichte ihre Pflichten aus dem Erbverzichtsvertrag nicht erfüllt, ist dieser unwirksam. Also vom Notar/Anwalt netten Brief schreiben lassen: Halten uns an den Vertrag noch bis zum - eine Woche - gebunden. Danach Geld zurück. Schon mal nett auf Mahnbescheid, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher und Schufa hinweisen. Diese Vokabeln befeuern meistens die Bereitschaft unwilliger Vertragspartner, ihren Teil eines Vertrages zu erfüllen. Du musst diese Drohungen dann aber auch umsetzen. Im Regelfall wirkt schon der Mahnbescheid - ggfs. aus Kostengründen über einen Teilbetrag - Wunder. Im Weiteren ist deine Story ... etwas realitätsfern. Man geht nicht nur gemeinsam zum Notar, sondern direkt von dort zur Bank. Oder der Zahlungsverkehr läuft über ein Notar-Anderkonto - erst die Quittung, dann das Geld. Notare gehen kein Risiko ein, weil sie für die Anderkonten-Abwicklung unbeschränkt haften.
Sgt_Hartman
Lieber der Doofe, von der Bank gab es einen Auszahlungsauftrag wo die Enkelin beim Unterschreiben der Verzichtserklärung ihre Kontodaten eingetragen hat. Den haben wir am nächsten Tag bei der Bank eingereicht und das Geld ist unverzüglich am selben Tag überwiesen worden. Die Frist waren 14 Tage, die wir Vertragsgemäß mehr als eingehalten haben.

Da ein Kontakt beider Seiten nicht gewollt worden ist (zusammen zur Bank fahren o.ä.) ist das so von beiden Seiten akzeptiert worden.