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Gast

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Meine Ex hat ein Bild von meiner Katze gemacht ohne mich zu fragen, damals waren wir in einer Beziehung, aber seit 2 Monaten sind wir getrennte wege gegangen. Sie hat es in Whatsapp als profilbild aber das finde ich blöd und ich habe ihr gesagt das sie es raus tun soll, tut sie aber nicht. Ist das Erlaubt einfach so mein Eigentum zu fotographieren und es dann noch (sozusagen) ins Internt stellt. Oder gibt es da folgen?
Frage Nummer 3000286293

Antworten (5)
mantrid
Ja, es ist erlaubt, da sie eine Sache (die Katze) fotografiert hat. Bei einem Butterbrot, Kuchen, Pflanze usw. wäre das genauso. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn die Datenschutz-Grundverordnung tangiert wird, z.B. ein Foto Deines Ausweises, Dein Auto mit erkennbaren Nummernschild usw.
wokk
Letztens hat man mein Gartentor fotografiert. Was soll ich sagen - fünf Jahre Knast!
Stollenhutze
Das verletzt eindeutig die Persönlichkeitsrechte der Katze. Das sind doch mal relevante Themen, nicht so ein Quark wie Ukraine, Nahost, Welthunger...
Vandit
Ist die Katze gechipt, so ist das ein ganz schweres Verbrechen.
Was sagt denn überhaupt die Katze dazu?

Wenn Du nachweisen kannst, dass es Deine Katze ist, solltest Du die Behörden einschalten.#
Oder aber Dich wieder einkriegen.
ingSND
Es ist erlaubt.
Sachen unterliegen keinem Persönlichkeitsschutz.
Du könntest Dich wehren, wenn Designschutz vorläge, Markenrecht verletzt würde, das Bild zum Zwecke der Verwertung verwendet würde oder wenn es widerrechtlich erstellt worden wäre.. Alles nicht der Fall - zum Zeitpunkt des Fotos durfte sie in Deiner Wohnung fotografieren, sie will die Katze nicht verkaufen (auch keine andere, für die sie mit diesem Bild werben würde), Marken- und Designrecht werden nicht verletzt und sie hat das Foto selber gemacht.
Lösche einfach ihre Telefonnummer aus Deinem Handy und den Chat aus WhatsApp, dann siehst Du es wenigstens nicht mehr.