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Herr_Schröder-Dorf1

Ist das erlaubt, für das Zahlnen auf Rechnung extra Kosten zu verlangen? Warum?

Frage Nummer 31566

Antworten (4)
Denis Pohl
In einigen Fällen berechnen Online Versandhäuser beim Kauf auf Rechnung extra Kosten, welche jedoch den Rahmen von 1-3 € nicht überschreiten sollten. Der Verkäufer geht hier ein hohes Risiko ein, welches durch die Extrakosten etwas abgemildert wird, das ist rechtlich möglich. Auch bei Zahnärzten sind Zusatzkosten für eine geforderte Rechnung üblich, auch genannt "Rechnungsverhinderungsgebühr"
JodelJo32
Es ist erlaubt, dass ein Anbieter für das Zahlen auf Rechnung Gebühren verlangt, wenn er dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bekannt gibt. Dies ist nachvollziehbar, da dem Anbieter ein zusätzlicher Aufwand ensteht. Außerdem wird die Rechnung ja erst einige Tage nach Erhalt der Ware beglichen. Diese verspätete Zahlung hat den Effekt, dass dem Anbieter Habenszinsen entgehen.
Waldemar Stein
Nein, das ist weder erlaubt, noch ist das üblich. Beim Zahlen auf Rechnung kommt der korrekte Betrag in Anrechnung. Skonto oder andere Vergünstigungen, gibt es allerdings in der Regel nur bei Vorkassezahlungen. Bei Zahlen auf Rechnung in Verbindung mit Zahlpause oder in Raten, da ist selbstverständlich ein Aufschlag zu erheben und rechtmässig.
O-Geist
Nein, das ist es nicht. Das Erstellen einer Rechnung für eine zu erbringende oder bereits erbrachte Leistung ist im ureigensten Interesse des Unternehmers selbst und damit vertragliche Nebenleistungspflicht. Zumal ohne Rechnung meist die Forderung nicht fällig und daher auch nicht zu leisten gebraucht wird.
Nach der Rechtsprechung Xa ZR 68/09 ist der Unternehmer verpflichtet eine übliche Zahlungsweise, die nicht das Insolvenzrisiko auf den Verbraucher/Leistungsempfänger verschiebt anzubieten, um für eventuell andere Zahlwege eine zusätzliche Gebühr vor dem Absenden der Bestellung zu erheben.