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Der_Denis

Erwerbstätigkeit im Urlaub

Im Internet habe ich heraus gefunden dass es verboten ist, während dem Urlaub einen Probearbeitstag bei einem anderen Unternehmen zu machen. Aber wie kann man das (rechtlich) begründen? Im Gesetz steht was von Erwerbstätigkeit die verboten ist, aber bei einem Probetag erwirbt, als verdient man doch nichts. Ergo müsste es doch ok sein? Und wie schaut es mit ehrenamtlichen Tätigkeiten aus? Ich meine übrigens keine Konkurrenzunternehmen, sondern komplett andere Branchen.
Frage Nummer 109777

Antworten (2)
Cordelier
Also rein Theoretisch sehe ich da keinen Hinderungsgrund, du könntest ja im Urlaub auf die Alm fahren und dem Bauern einen Tag beim arbeiten helfen, also gewissermaßen einen Probearbeitstag, weil du evtl Bauer auf der Alm werden möchtest und den Vierkantschlüssel von der Drehbank an den Nagel hängen möchtest.
Versicherungstechnisch mag das evtl anders aussehen. Aber du hilfst ja nur dem Bauern in deiner Freizeit.
bh_roth
Ich hatte früher öfter Urlaub genommen, um einen Auftrag meiner angemeldeten Nebenbeschäftigung auszuführen. Da gab es nie Ärger. Und da mein Hauptarbeitgeber eine behördenähnliche Struktur hatte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass ich das hätte machen können - ungestraft - wenn es verboten gewesen wäre.