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Foxy79

Fahrtkostenerstattung

Hallo ihr Lieben,

ich werde bald eine neue Arbeitsstelle als Produktionshelferin antreten. Der Arbetigeber will die Fahrtkosten erst ab dem 50. Kilometer bezahlen, mein Freund sagt aber der Arbeitgeber muss ab dem 1. Kilometer zahlen, weil bei seinen bisherigen Arbeitstellen wurden die Fahrtkosten immer komplett bezahlt. Hat er oder der Arbeitgeber recht?
Frage Nummer 3000074386

Antworten (10)
Martial
Fahrtkostenerstattung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Hier kannst du es nachlesen: [url="http://www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitgeber/"]www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitgeber/[/url]
dschinn
Ob sich sowas lohnt muss jeder für sich selbst ausrechnen.
Man sollte dabei nicht vergessen, dass über den Lohnsteuerjahresausgleich man ja eh schon Werbungskosten geltend machen kann.

Arbeitgeber tuen gerne so als ob das wie eine andere Art von Lohnerhöhung wäre, man beachte aber die genauen Steuersätze und Vorschriften dabei.
Es werden eben z.B. nicht die Bemessungsgrundlage für Rente dadurch höher usw usf.

Wenn ich die Wahl hätte ob Fahrkostenzuschuss oder Erhöhung des Bruttolohns würde ich immer den "echten" Lohn wählen.

Und zur Frage: Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen ob bzw. wieviel er "zahlt".
Also
@Foxy79
Also, bist Du bei einer Zeitarbeitsfima angestellt?
Cordelier
Ich bin nicht Lieb.
micle
Der AG muß sich an gesetzliche Regelungen und Tarif- oder Tarifrahmenverträge und an den mit dem AN abgeschlossenen Arbeitsvertrag halten. Nur wenn im Arbeitsvertrag ein Fahrtkostenerstattung (ab dem x. Kilometer) vereinbart ist, muß der AG diese leisten.
bh_hubsi
Man kann aber auch zu Fuß mit dem Auto schwimmen.
Das ist sogar billiger, wie in der Stadt.
Aber dat beste überhaupt, sollte man lieber zu Fuß, als Bergauf gehen, weil es dann nicht so dunkel ist.
Obwohl Bergauf ist eigentlich näher, als zu Fuß. Und vor allem ist es wärmer ist als Bergab.
Aber für schwangere Jungfrauen ist es immer weiter, als tagsüber.
dschinn
Ich bin sprachlos und ziehe den Hut wie man so schön sagt.

Nun bin ich tatsächlich geneigt, den Zuschuss einer "normalen" Lohnerhöhung vorzuziehen.

Was es nicht alles gibt.

Danke.

Und für alle Interessierten...
Abgesehen von der Rente hat ein Fahrkostenzuschuss auch Auswirkungen auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch auf ein mögliches Arbeitslosengeld.
DerDoofe
Mit dieser Methode werden Leute von Versicherungsfuzzies über den Tisch gezogen.
Rentier_BV
Hallo pros

Konzentriere dich doch lieber auf die Heilung oder Beherrschung deiner Krankheiten, als deren Auswirkungen hier zu demonstrieren.
elfigy
@ Rentner, du bist der einzige, der noch nicht gemerkt hat, dass dieser pros hier nicht der kranke pros ist. Aber Hauptsache, du hast gegackert.