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Gast

Fahrverbot ab wann zählt?

Meine tochter hatte mist gebaut beim ausparken und hat nun vom gericht 5 monate Fahrverbot bekommen + geldstrafe
nun kam ein brief vom strassenverkehrsamt und die sagten aber fahrverbot bis zum 20.05.2015 also viel mehr als 5 monate
geht so was?
da sie den Führerschein ja schon vor 2 monaten der polizei geben musste
kann mir da einer weiterhelfen
Frage Nummer 99956

Antworten (8)
Opal
Wenn es sich um einen einfachen Parkunfall handelt ist das übertrieben. Jeder kann mal irgndwo dranstoßen.
Bei deiner Tochter denke ich aber mal nach deiner Beschreibung das sie da nicht ganz "nüchtern" war, Alkohol oder Drogen könnten da bei dieser Strafe ein Rolle spielen.
Du solltest vllt. mal mit ihr sprechen ob nicht mehr dahinter steckt. Nen normaler Parkrempler gibt keine 8 Monate Fahrverbot.
Opal
Das Fahrverbot beginnt schon mit dem Einzug der Fahrerlaubnis durch die Polizei., Da hätte deine Tochter zwar Wiederspruch einlegen können, aber es ist 24 std ein Richter abrufbar, der hat das dann in eurem Fall bestätigt das die Fahrerlaubnis einbehalten wird.
Dann kümmert sich Staatsanwalt drum und für deine Tochter halt das dreiviertel Jahr Fahrverbot erteilt. Hoffe sie muß nicht deswegen zur MPU.
bh_roth
Ich denke mal, es war Fahrerflucht. Und das Fahrverbot, welches das Gericht ausgesprochen hat, gilt ab Rechtskräftigkeit des Urteils. Bis zur Rechtskräftigkeit kann sie trotzdem nicht fahren, weil der Führerschein sichergestellt wurde. Da bewahrheitet sich wieder meine Überzeugung, gar niemals nicht in keinem Falle den Führerschein aus der Hand zu geben. Dies wird mittlerweile nicht nur von mir (grins), sondern auch von Fachanwälten empfohlen.
Dorfdepp
Entschulding, die habe ich nicht bei mir. Wer nicht lügen will, kann sie wirklich zu Hause lassen. Ich bin in meinem Leben zweimal nach dem Führerschein gefragt worden als ich ihn nicht dabei hatte. Einmal hat es 5,-DM gekostet, beim zweiten Mal nichts. Musste ich zwar auf der Wache nachreichen, aber im begründeten Fall kann man das leider "vergessen".
bh_roth
Lieber Amos, ist diese Frage dein Ernst? Wer will dich denn zwingen, deinen Führerschein vorzuzeigen? Und zudem geht es nicht um das Vorzeigen bei einer Routinekontrolle, sondern wenn du "Mist gebaut" hast. Und dann weißt du auch, warum. Auch die Aufforderung, den Führerschein später vorzulegen, ist ein stumpfes Schwert, denn wie schnell ist so ein Führerschein unauffindbar.
Du kannst den "Lappen" bei der Kontrolle auch erst einmal nicht finden, bis klar ist, dass die Kontrolle harmlos ist. Und schwubs, ist er da. Keine Strafe.
bh_roth
Kleines Beispiel: Ich fahre nonstopp aus der Cote d'Azur nach Hannover. Meine Augen sind gerötet, meine Pupillen-Reflexe nicht mehr die Besten. Der Polizist ordnet eine Untersuchung auf Drogen* an. Der Führerschein wird einstweilen sichergestellt. Das Labor braucht 4 Wochen, bis feststeht, dass keine Drogen im Spiel sind. Bis zur Aushändigung des FS nach 4 Wochen darf ich nicht fahren, obwohl ich weiß, dass nichts war. Gebe ich den Führerschein nicht ab, darf ich nach Ablauf des Tages der Kontrolle wieder fahren.
*) nur ein Beispiel
Skorti
bh_roth, bin mal geblitzt worden, als ich meinen Führerschein in einer anderen Jacke zuhause gelassen hatte. Ich stand mit den netten Herren in Uniform über eine halbe Stunde an der Strasse, bis über die ausstellende Behörde mitgeteilt worden ist, dass ich im Besitz meines Führescheins bin.
Du gibst den Lappen nicht nur kurzfristig ab, es wird auch mit Zeitpunkt der Abgabe registriert und kann abgefragt werden.
bh_roth
@skorti: Führerscheindaten kann jeder Polizist jederzeit in kurzer Zeit abfragen. Nicht erst dann, wenn er mal "registriert" war. Dazu geht er in sein Fahrzeug, und verbindet sich mit der entsprechenden Behörde. Das ist heute kein Akt mehr.
Ich bin 2 Jahre lang auf der Strecke Ungarn - Österreich - Deutschland (2 Mio Km in der Zeit) nur mit kopierten Papieren unterwegs gewesen, weil die Firma sagte, sie zahlen lieber die Strafe, als den Ärger mit verlorenen Papieren auf sich zu nehmen. Und nicht einmal habe ich Strafe an Ort und Stelle bezahlt. Immer Mecker gekriegt. Ist klar. Aber cum jucktum?
Weiterer Vorteil in meinem Beispiel. Selbst wenn tatsächlich etwas vorgefallen sein sollte in Deutschland, kann ich im Ausland immer noch fahren.