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Gast

Ferienwohnung einfach erneut vermietet trotz schriftlicher Bestätigung

Hallo,
ich habe aktuell folgendes Problem. Ich habe im Juni eine Ferienwohnung in Österreich vom 29.12.2018 - 05.01.2019 reserviert, in dem ich direkten Emailkontakt mit dem Vermieter hatte (Erstkontakt erfolgte über den Webauftritt des Ferienhauses). Schriftlich wurde mir vom Vermieter bestätigt, dass die Wohnung bis zwei Monate vor Anreise für mich reserviert ist. Anschließend habe ich mehrere Email geschrieben, mit der Bitte mir einen Vertrag zuzusenden bzw. ob wir bereits eine Anzahlung leisten können. Auf diese Mails erhielt ich keine Rückmeldung und konnte den Vermieter auch nicht telefonisch erreichen. Heute nun habe ich den Herrn endlich ans Telefon bekommen, nur um zu erfahren, dass er die Verwaltung der Ferienwohnungen an einen Reiseanbieter übergeben hat und meine Buchung ohne Angabe von Gründen und ohne Informationen an mich storniert hat. Laut seiner Aussage wären noch genau Wohnungen frei und ich könnte sicher eine andere Unterkunft finden, was so kurzfristig fast kaum noch möglich ist und falls ja wären die Kosten nicht tragbar.
Meine Frage wäre nun, ob ich durch die schriftliche Bestätigung irgendeine rechtliche Handhabe geben den Vermieter habe.
Viele Grüße und schon einmal danke für die Hilfe
Frage Nummer 3000105987

Antworten (6)
StechusKaktus
Buche das Geschehene unter Lehrgeld. Einen durchsetzbaren Anspruch hast du nicht. Schade um die Zeit des Ärgerns.
elfigy
Du hast doch auch erst nur reserviert und nicht verbindlich gebucht
StechusKaktus
Aufgebaut auf Elfigys Gedanke ein paar weitere Überlegungen, warum du keinen Anspruch hast:

Reservierungen werden in der Praxis in zweierlei Hinsicht vereinbart: In Restaurants haben Reservierungen verbindlichen Charakter und Wirte können durchaus Schadenersatz geltend machen, wenn sich der Kunde nicht daran hält.

Bei Reisen haben Reservierungen diesen verbindlichen Charakter nicht, denn häufig wollen die Kunden noch weitere Unterkünfte ansehen oder sich mir Mitreisenden abstimmen. Ein Indiz dafür ist ja bei dir der Hinweis, dass diese nur bis 8 Wochen vor dem Urlaubstermin gilt. Offenbar will der Wirt die Chance haben, einen anderen Mieter zu finden, wenn du absagst.

Andersherum: Was würdest du denn sagen, wenn du zwischenzeitlich den Urlaub verlegen und deswegen die Reservierung absagen musst, dich aber der Wirt zwingen will, deine Reservierung einzulösen?

Ihm den Vogel zeigen?

Eben!

wokk
. . . bis zwei Monate vor Anreise . . .
29.12.23018 minus zwei Monaten ist 29.10.2018!
LarsK
Ich sage mal so. Wenn keine Anzahlung für die Ferienwohnung geleistet wurde, sieht es schlecht aus.
LarsK
Es kann am Bodensee auch sehr gut campen und einen leckeren Kaffee aus seiner neuen Camping Kaffeemaschine genießen oder im Garten unter dem Grillpavillon lecker Fleisch grillen.