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Gast

Fristlose Kündigung in der Probezeit /kein Gehalt

Hallo, ich habe am01. Mai einen neuen Job angefangen und muss heute, am 31.5. feststellen, dass kein Gehalt gezahlt wurde. Darf ich kündigen?
Frage Nummer 3000291970

Antworten (6)
mantrid
Kündigen darfst du während der Probezeit jederzeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Wenn du da gerade erst angefangen bist, kann in der Buchhaltung schon mal etwas daneben gehen. Wenn mir an den Job etwas liegt, würde ich erst einmal höflich nachfragen. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht und unfehlbar bist auch du garantiert nicht.
dschinn
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung von Dir und deinen Willen darfst du jederzeit kund tun.
Andersrum gesagt: Du darfst auch kündigen wenn dein Gehalt gezahlt wurde.

Also mach einfach was du willst.
Vandit
Ich frage mich auch, warum da nicht erst einmal nachfragt. Seltsame Frage, falls einem der Job wichtig ist.

Man kann eine kurze Frist zur Zahlung unter gleichzeitiger Drohung bei Nichtzahlung seine Arbeitskraft einzubehalten setzen.
Kündigt man direkt, gibt es kein Arbeitslosengeld.
ingSND
Der 30. war ein Feiertag und selbst wenn am 31. gebucht wurde, kann es immer passieren, dass Deine Bank es erst am nächsten Bankarbeitstag anzeigt.
Im übrigen hat der AG gesetzlich mindestens bis zum 10. des Folgemonats Zeit für die Zahlung des Gehalts.
Selbstverständlich darfst Du IMMER kündigen, in- und außerhalb der Probezeit. Du bekommst dann natürlich erstmal eine Sperrzeit vom Jobcenter, wie jeder, der grundlos selbst kündigt.
Vandit
Das Gesetz sieht mit dem § 614 BGB eine Regelung zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts vor. Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Er muss also zunächst arbeiten, dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Dies bedeutet, wenn sie nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig.

Allerdings kann im Arbeitsvertrag etwas Abweichendes vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist das Gehalt am 1. Tag des Folgemonats fällig.
rayer
Und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kenne mindestens 10 Menschen, die ihr Gehalt irgendwann zwischen dem 1. und 10. des Monats bekommen. Manch Arbeitgeber denkt, der Angestellte sei seine Bank mit zinslosem Dispo.