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Gast

Wieviel Urlaubstage bei der Kündigung in der Probezeit?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ab 01.11.2019 durch die Zeitarbeitsfirma laut IGZ Tarife angefangen, Arbeitsverhältnis war unbefristet, Probezeit 6 Monate und bezüglich des Urlaubsanspruchs haben wir 30 Urlaubstage im Jahr vereinbart, aber laut IGZ ist der Urlaubsanspruch 20 Tage (5 Tage pro Woche).
Im 21.03.2020 wegen der Coronakrise habe ich ordentliche Kündigung bis zum 06.04.2020 (Kündigungsfrist) bekommen.
Ich habe bei der Kunde bis 31.03.2020 gearbeitet (komplett 5 Monate) und vom 01.04 bis zum 06.04.2020 freigestellt und musste Urlaub nehmen.

Meine Frage ist:
Wieviele Urlaubstage sollte ich (in der Probezeit) von 01.11.2019 bis zum 06.04.2020 haben?
nicht laut der Vereinbarung (verträglich) anteilig 30/12*5? oder laut Bundesurlaubsgesetz 20/12*5?

Vielen Dank im Voraus!
Frage Nummer 3000154330

Antworten (1)
ingSND
Es gibt eine klare Hierarchie der Regelungen:

- ganz unten ist der gesetzliche Mindestanspruch. Er kommt zum Tragen, wenn weder Tarif- noch Einzelvertrag eine Regelung enthalten oder aber diese Regelungen den AN schlechter stellen würden.

- die nächste Stufe ist der Tarifvertrag. Er gilt für tarifgebundene Mitarbeiter, wenn sie keine Einzelregelung haben. Die Tarifregelung ist in aller Regel besser als die gesetzliche.

- die letzte Stufe ist der persönliche Arbeitsvertrag. Wenn der Urlaub da drin geregelt ist und die Regelung besser als die Tarifregelung ist, dann gilt der Arbeitsvertrag.

Zusammengefasst: für Dich persönlich gilt immer die beste(!) Variante der Regelungen, wo auch immer die steht: Gesetz, Tarif oder Arbeitsvertrag.